Mehr als 60 % der Mitglieder der GEW sind Beamtinnen und Beamte
Die gewerkschaftliche Interessenvertretung für Beamtinnen und Beamte wird durch das Grundgesetz Artikel 9 und durch das Beamtenstatusgesetz § 52 garantiert. Das Klischee, dass Beamtinnen und Beamte nicht in einer Gewerkschaft sein dürfen, ist nicht…