Rechtsschutz der GEW Thüringen
Die GEW Thüringen bietet ihren Mitgliedern umfassenden gewerkschaftlichen Rechtsschutz in allen berufsbezogenen Angelegenheiten. Vorausgesetzt, Du bist Mitglied der GEW Thüringen und zahlst Deinen satzungsgemäßen Beitrag.
Was Du beim Thema Rechtsschutz beachten musst, findest Du im folgenden FAQ.
Für eine Rechtsanfrage bitte unten stehendes Formular verwenden.
Die Juristin der GEW-Landesrechtsstelle berät, vertritt und gewährt Rechtsschutz in allen berufsbezogenen rechtlichen Angelegenheiten, die nicht vor Ort geklärt werden können.
Es handelt sich bei Deinem Anliegen um eine Fristsache?
Manchmal ist die Rechtsstelle nur eingeschränkt oder nicht erreichbar, deshalb solltest Du Dich in dringenden Rechtsschutz-Fällen (drohenden Fristabläufen, Kündigungen, Abmahnungen, etc.) an die DGB Rechtsschutz GmbH in Deiner Nähe wenden. Weiter unten findest Du die Kontakte zu den regionalen Büros in Thüringen.
Rechtsfragen an die Landesrechtsstelle müssen schriftlich erfolgen.
Telefonische Anfragen müssen auf wirklich dringende Fälle beschränkt werden, denn die telefonische Darstellung von Rechtsfällen birgt die Gefahr von Missverständnissen. Häufig fehlen in der mündlichen Darstellung Tatsachen und Details, die für eine verbindliche Auskunft entscheidungserheblich sind. Das Rechtsproblem muss durch eine kurze, vollständige und wahrheitsgetreue schriftliche Darstellung beschrieben und durch Kopien aller für die Beurteilung des Rechtsfalls notwendigen Schriftstücke und Bescheide belegt werden.
Rechtliche Anfragen werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs und deren Dringlichkeit, die sich aus laufenden Fristen ergibt, bearbeitet.
Den Rechtsschutzantrag können Mitglieder unter www.gew-thueringen.de/rechtsschutz herunterladen.
Kontakt zur GEW-Landesrechtsstelle
Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
E-Mail: rechtsstelle(at)gew-thueringen(dot)de
Telefon: 0361 590 95 50
Telefax: 0361 590 95 60
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag und Donnerstag 14:00 bis 17:00 Uhr
In dringenden Rechtsschutzfragen (Fristsachen) wenden Sie sich in diesem Zeitraum bitte an die DGB-Rechtsschutzstellen.
Die Gewährung von Rechtsschutz setzt die Zahlung des satzungsgemäßen Mitgliedsbeitrages voraus. Bei Abweichungen kann kein Rechtsschutz gewährt werden. Die Bearbeitung der Angelegenheit muss bis zur Klärung der satzungsgemäßen Beitragszahlung zurückgestellt werden Es empfiehlt sich, bei eintretenden beruflichen Veränderungen, wie dem Wechsel vom Studium in den Vorbereitungsdienst, vom Vorbereitungsdienst in eine Anstellung, bei Beförderungen, sofort die Mitgliederverwaltung der GEW Thüringen zu unterrichten, damit dort die notwendige Beitragsanpassung vorgenommen werden kann. Welchen Beitrag Sie genau zahlen müssen, finden Sie hier: www.gew-thueringen.de/mitgliedsbeitrag
In vielen Fällen können die GEW-Personalräte oder GEW-Betriebsräte allgemeine Anfragen beantworten. Der Kontakt vor Ort als der kürzeste und schnellste Weg ist in vielen Fällen auch der richtige.
Darüber hinaus gibt es in den Kreis-und Betriebsverbänden der GEW Thüringen ehrenamtliche Rechtsschutzbeauftragte als Rechtsberaterinnen und Rechtsberater. Diese haben zwar keine juristische Ausbildung, können aber aufgrund ihrer langjährigen beruflichen und gewerkschaftlichen Tätigkeit und Erfahrung in vielen Bereichen eine erste Auskunft geben. Im Folgenden eine Übersicht über alle Kreis- und Betriebsverbände der GEW Thüringen. Unter den jeweiligen Verbänden finden Sie dann Ihren Rechtsschutzbeauftragten für den Erstkontakt:
Betriebsverband | Mitglieder |
---|---|
Betriebsverband Universität Erfurt | Mitglieder der Universität Erfurt Mitglieder der Fachhochschule Erfurt Mitglieder des Studentenwerkes Thüringen (Bereich Erfurt) |
Betriebsverband Friedrich-Schiller-Universität Jena | Mitglieder der Friedrich-Schiller-Universität Jena |
Betriebsverband Technische Universität Ilmenau | Mitglieder der Technischen Universität Ilmenau Mitglieder der Fachhochschule Schmalkalden Mitglieder des Studentenwerkes Thüringen (Bereich Ilmenau) |
Betriebsverband Bauhaus-Universität Weimar | Mitglieder der Bauhaus-Universität Weimar Mitglieder der Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar |
Betriebsverband Ernst-Abbe-Hochschule Jena | Mitglieder der Ernst-Abbe-Hochschule Jena |
Betriebsverband Hochschule Nordhausen | Mitglieder der Hochschule Nordhausen |
In der Landesgeschäftsstelle der GEW Thüringen in Erfurt stehen für allgemeine Fragen der Mitglieder auch die hauptamtlichen Referentinnen und Referenten für die Bereiche Bildung, Hochschule, gewerkschaftliche Bildung Angestellten–und Beamtenpolitik, Sozialpädagogik, Studierende und Lehramtsanwärter*innen, Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Ansprechpartner*innen und die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
Die Juristinnen der GEW-Landesrechtsstelle beraten, vertreten und gewähren Rechtsschutz in allen berufsbezogenen rechtlichen Angelegenheiten, die nicht vor Ort geklärt werden können.
Rechtsfragen an die Landesrechtsstelle müssen schriftlich erfolgen. Telefonische Anfragen müssen auf wirklich dringende Fälle beschränkt werden, denn die telefonische Darstellung von Rechtsfällen birgt die Gefahr von Missverständnissen. Häufig fehlen in der mündlichen Darstellung Tatsachen und Details, die für eine verbindliche Auskunft entscheidungserheblich sind.
Das Rechtsproblem muss durch eine kurze, vollständige und wahrheitsgetreue schriftliche Darstellung beschrieben und durch Kopien aller für die Beurteilung des Rechtsfalls notwendigen Schriftstücke und Bescheide belegt werden.
Rechtliche Anfragen werden grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs und deren Dringlichkeit, die sich aus laufenden Fristen ergibt, bearbeitet.
Den Rechtsschutzantrag können Mitglieder unter www.gew-thueringen.de/rechtsschutz herunterladen.
Kontakt zur GEW-Landesrechtsstelle
Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
E-Mail: rechtsstelle(at)gew-thueringen(dot)de
Telefon: 0361 590 95 50
Telefax: 0361 590 95 60
Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben und diese/r Ihr Anliegen nicht klären kann, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen kontaktieren:
- Dienstag und Donnerstag 14-17.00 Uhr
Nicht jedes Anliegen unserer Mitglieder, das an die GEW-Landesrechtsstelle herangetragen wird, sind tatsächlich Rechtsfragen. Oft sind Unsicherheiten und fehlende Ansprechpartner vor Ort Auslöser für eine Kontaktaufnahme mit den Juristinnen. Deshalb hier eine beispielhafte Aufführung von Rechtsfragen und Angelegenheiten, aus denen die Inanspruchnahme des GEW-Rechtsschutzes entstehen kann:
- Beamtinnen und Beamte
Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn über Besoldung, Beihilfe, dienstliche Beurteilung, Disziplinarmaßnahmen, Umzugs- und Reisekosten, Versorgungsansprüche.
- Tarifbeschäftigte
Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber über Entgelt, Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen, Eingruppierung, Abmahnungen, Kündigungen, Befristungen, Anlassbeurteilungen, Rentenansprüche.
- Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (Lehramtsanwärter*innen)
Auseinandersetzungen in der Ausbildung (z. B. mit dem Studienseminar, der Ausbildungsschule), um die Beschaffung von Lernmitteln (z. B. Schulbücher) und Reisekosten.
- Studierende
Auseinandersetzungen um die Ausbildung, Anerkennung von Ausbildungsleistungen oder Ausbildungsförderung.
- Rechtsschutz im Sozialrecht
Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Agentur für Arbeit, bei Zahlung von Arbeitslosengeld, Anerkennung eines höheren Grads der Behinderung/Schwerbehinderung, Auseinandersetzungen mit gesetzlicher Kranken- oder Rentenversicherung.
Die Gewährung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes erfolgt unter Beachtung der Richtlinien für den Rechtsschutz der GEW. Hiernach ist für die Gewährung des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes ein Rechtsschutzantrag zu stellen, dem eine kurze, vollständige und wahrheitsgetreue schriftliche Darstellung sowie die Kopie aller für die Beurteilung des Rechtsfalls notwendigen Schriftstücke und Bescheide beizufügen ist.
- Hier finden Sie den Rechtsschutzantrag (nur für Mitglieder).
- Hier finden Sie die Richtlinien für den Rechtsschutz der GEW.
Die DGB Rechtsschutz GmbH übernimmt für alle Mitglieder der Einzelgewerkschaften des DGB die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Sie wird aus Mitteln aller DGB-Gewerkschaften, auch aus GEW-Mitgliedsbeiträgen, finanziert. Büros und Service-Points der DGB Rechtsschutz GmbH gibt es flächendeckend im gesamten Bundesgebiet, auch in Thüringen. Die Juristinnen und Juristen („Rechtssekretärinnen und Rechtssekretäre“) bearbeiten kompetent die Rechtsangelegenheiten in den arbeits- und sozial- sowie verwaltungsrechtlichen Bereichen.
Die DGB-Rechtsschutzbüros in Thüringen:
Erfurt | ||
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DGB Rechtsschutz GmbH | ||
Service-Point Eisenach Rennbahn 5 99817 Eisenach Telefon: 0361 2200 510/1 Teleffax:0361 2200 599 E-Mail: Erfurt(at)dgbrechtsschutz(dot)de |
Gera |
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DGB Rechtsschutz GmbH |
Jena |
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DGB Rechtsschutz GmbH |
Nordhausen |
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DGB Rechtsschutz GmbH |
Suhl |
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DGB Rechtsschutz GmbH |
Die Beauftragung der DGB Rechtsschutz GmbH erfolgt über die GEW-Landesrechtstelle. Nur in begründeten Einzelfällen kann die GEW-Landesrechtsstelle über die Beauftragung einer externen Prozessvertretung durch einen Rechtsanwalt befinden.
Rechtsschutz in nicht berufsbezogenen Angelegenheiten, wie in Verkehrssachen, familienrechtlichen Angelegenheiten, dem Abschluss einer privaten Versicherung oder bei Mietstreitigkeiten kann und darf die GEW nicht gewähren. Dies ergibt sich nicht nur aus den Rechtsschutzrichtlinien der GEW, sondern ist den ehrenamtlich und hauptamtlich im Rechtsschutz tätigen Kolleginnen und Kollegen gesetzlich untersagt.
Rechtsschutz wird grundsätzlich nicht gewährt für das Tätigwerden von Rechtsanwälten oder für Verfahren, die ohne Mitwirkung der GEW-Landesrechtsstelle eingeleitet werden.
Kontaktformular bei Rechtsanfragen
Voraussetzung für die Beantwortung einer Rechtsanfrage ist die Mitgliedschaft in der GEW Thüringen. Bitte zunächst als Mitglied einloggen (das Schloss oben rechts), dadurch werden die grau hinterlegten Felder automatisch ausgefüllt.
99096 Erfurt
Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.
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Exklusiv für Mitglieder
Rechtsschutzantrag
(pdf - 174.54 KB)