Arbeitnehmer wie Arbeitgeber verfolgen die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel zeitnah, häufig aber auch erst nach Monaten oder Jahren seit ihrer Fälligkeit. Die Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Ansprüche ist u. a. abhängig von der Einhaltung der Ausschlussfrist, soweit eine solche im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Verweist der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag, muss die tarifliche Ausschlussfrist beachtet werden.
Zweck der Ausschlussfrist
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Folgen der Nichteinhaltung einer Ausschlussfrist
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Geltendmachung arbeitsvertraglicher Ansprüche
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Inhalt der Geltendmachung
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Beispiel:
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Ausschlussfrist für angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst
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Beispiele für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
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