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Infoblatt 11/2017 der Landesrechtsstelle nun online

Geltendmachung und Verfall von arbeitsvertraglichen Ansprüchen

Arbeitnehmer wie Arbeitgeber verfolgen die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis in der Regel zeitnah, häufig aber auch erst nach Monaten oder Jahren seit ihrer Fälligkeit. Die Durchsetzbarkeit arbeitsvertraglicher Ansprüche ist u. a. abhängig von der Einhaltung der Ausschlussfrist, soweit eine solche im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Verweist der Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag, muss die tarifliche Ausschlussfrist beachtet werden.

Zweck der Ausschlussfrist

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Folgen der Nichteinhaltung einer Ausschlussfrist

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Geltendmachung arbeitsvertraglicher Ansprüche

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Inhalt der Geltendmachung

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Beispiel: 

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Ausschlussfrist für angestellte Beschäftigte im öffentlichen Dienst

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Beispiele für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis

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Kontakt
Heike Schiecke
Diplomjuristin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 50

Telefonische Sprechzeiten:
Nachdem Sie sich an die/den Rechtsschutzbeauftragten Ihres Kreis- oder Betriebsverbandes gewandt haben (hier geht es zur Online-Rechtsanfrage) und diese/r Ihr Anliegen nicht klären konnte, können Sie die Rechtsstelle der GEW Thüringen Dienstag und Donnerstag jeweils von 14:00 bis 17:00 Uhr telefonisch kontaktieren.