Bei der korrigierenden Rückgruppierung handelt es sich um die Abänderung der Vergütung für die Vergangenheit und für die Zukunft, nachdem der Arbeitgeber festgestellt hat, dass er in der Vergangenheit die Vergütung aufgrund mangelnder Sorgfalt oder Irrtums nicht korrekt bestimmt hat.
Eingruppierung im öffentlichen Dienst
Beschäftigte im öffentlichen Dienst verfügen in der Regel über einen ... Hieraus folgt, dass eine ...
Darlegungs- und Beweislast
Der Arbeitgeber hat die objektive ...
Umsetzung der Korrektur
Die Korrektur der Eingruppierung darf ...
Beteiligung des Personalrates
Der Personalrat hat bei der Rückgruppierung von Angestellten ...
Überprüfung durch die GEW-Landesrechtsstelle
Wir empfehlen GEW-Mitgliedern, eine korrigierende Rückgruppierung einer sorgfältigen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und dazu die Hilfe der GEW-Rechtsschutzbeauftragten sowie der GEW-Landesrechtsschutzstelle in Anspruch zu nehmen.
Das vollständige Informationsblatt der Rechtsstelle können Sie als GEW-Mitglied in der rechten Spalte herunterladen.