Der Aufhebungsvertrag ist die Einigung des Arbeitgebers und der/des Beschäftigten, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Die eigene Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis ohne Zustimmung des Arbeitgebers.
Auswirkungen beim Arbeitslosengeld
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Sperrzeit
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Keine Sperrzeit
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Dauer der Sperrzeit
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Sperrzeit und Arbeitslosengeld
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Sperrzeit und Minderung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld
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Folgen in der Sozialversicherung
Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ist grundsätzlich an den Bezug von Arbeitslosengeld gebunden.
- Rentenversicherung ...
- Kranken- und Pflegeversicherung ...
Gewerkschaftlicher Rechtsschutz
Über den Eintritt einer Sperrzeit nach Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld erteilt das Arbeitsamt einen schriftlichen Bescheid. Ist die/der Arbeitslose mit der Sperrzeitentscheidung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Überprüfung durch Einlegung eines Widerspruchs innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides.
Die GEW-Landesrechtsstelle berät betroffene GEW-Mitglieder und gewährt Rechtsschutz für das Überprüfungsverfahren, wenn Erfolgsaussichten bestehen.
Das vollständige Informationsblatt der Rechtsstelle können Sie als GEW-Mitglied in der rechten Spalte herunterladen.