Gerade bei langer Arbeitsunfähigkeit, Bezug einer Erwerbsminderungsrente, aber auch bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag ist die Verwirklichung des Urlaubsanspruches im laufenden Kalenderjahr nicht immer möglich. Bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis entsteht die Frage nach der Übertragbarkeit von Urlaub in das nächste Kalenderjahr. Dagegen muss der Abgeltungsanspruch ermittelt werden, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
Gesetzlicher und übergesetzlicher Urlaubsanspruch
Für Angestellte im öffentlichen Dienst besteht ein Urlaubsanspruch von ... Dies gilt auch für Beschäftigte, die zwar nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, aber ...
Unterschiedliche Übertragungszeiträume bei den Urlaubsansprüchen
Arbeitsunfähigkeit vermindert den Urlaubsanspruch im Kalenderjahr grundsätzlich nicht!
Der Urlaub, der im laufenden Kalenderjahr aus Krankheitsgründen oder aus dienstlichen/betrieblichen Gründen nicht genommen werden kann, wird ...
Verfall von Urlaubsansprüchen
Urlaub, der aus Krankheitsgründen nicht innerhalb ...
Ruhendes Arbeitsverhältnis und Urlaubsansprüche
Ruht das Arbeitsverhältnis wegen Gewährung einer befristeten Erwerbsminderungsrente, vermindert sich der tarifliche Mehrurlaub ...
Abgeltung von Urlaubsansprüchen und tarifliche Ausschlussfrist
Der noch nicht verfallene Urlaubsanspruch ...
Hinweise für Nichttarifbeschäftigte
Auch in Arbeitsverhältnissen, für die nicht der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes Anwendung findet ...
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