
Arbeitszeit
Zuschläge für Überstunden auch für Teilzeitkräfte
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat Ende 2024 die Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter in vielen Tarifverträgen moniert und entschieden, dass diesen Beschäftigten Überstundenzuschläge zustehen. Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor.