Als schwangere Frau hast du einen besonderen Kündigungsschutz.
Von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin bist du im Mutterschutz. In der Zeit musst du nicht arbeiten, erhältst aber weiter deine Bezahlung.
Beide Elternteile können nach der Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit nehmen.
Ab Antragstellung bis zum Ende der Elternzeit darf dir nicht gekündigt werden. Nach der Elternzeit kann es sein, dass du nicht mehr auf deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kannst. Dann muss dir dein Arbeitgeber eine vergleichbare Arbeit geben.
Du bekommst während der Elternzeit kein Geld von deinem Arbeitgeber. Du kannst aber Elterngeld vom Staat bekommen.
Beiden Eltern zusammen stehen insgesamt 14 Monate Elterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.
Ihr könnt die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elternzeit nehmen. Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt von deinem Nettoeinkommen ab, mindestens aber 300 Euro im Monat
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