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Beschlüsse inkl. neuer Satzung

Die Beschlüsse 01 bis 07 haben sich mit Satzungsänderungen auseinander gesetzt und sind somit in die neu verabschiedete Satzung eingeflossen.

Landesvertreterversammlung der GEW Thüringen am 15./16.09.2022 in Weimar - Foto: GEW Thüringen/Alice End

Nachfolgend die auf der 10. LVV getroffenen Beschlüsse:

Die Beschlüsse 08, 14 und 24 sind intern und nur als pdf für eingeloggte GEW-Mitglieder einsehbar, alle anderen Beschlüsse sind im Wortlaut und als pdf lesbar.

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Beschäftigte aller Bildungsbereiche und in der Wissenschaft fühlen sich durch eine galoppierende Bürokratisierung ihrer Einrichtungen zunehmend behindert bei ihrer eigentlichen pädagogischen und wissenschaftlichen Arbeit. Wo vormals mündliche Absprachen oder ein Handschlag ausreichten,  müssen jetzt Verträge geschlossen werden. Einseitige Formulare sind in kurzer Zeit auf acht Seiten angewachsen. Selbst im Internet ploppen lange Erklärungen zu Datenschutz oder Cookies auf, deren Länge ihren eigentlichen Sinn in Frage stellt.

Die GEW Thüringen fordert daher von den Entscheidungsträgern in den Einrichtungen, den Kommunen, dem Land, im Bund und in der EU

  • einen systematischen Bürokratieabbau und
  • eigenes Fachpersonal zur Bewältigung der verbliebenen Bürokratie,

damit pädagogisches und wissenschaftliches Personal seiner eigentlichen Arbeit nachkommen kann.

 

Die GEW Thüringen fordert von der Landesregierung, dass die Berufsausbildung in der Thüringer Landesverwaltung, insbesondere in den Thüringer Hochschulen, stärker ausgebaut wird, die vorhandenen Ausbildungskapazitäten ausgeschöpft und neue Berufsbilder  (duale Studiengänge) in den Blick genommen werden.

In den Hochschulen werden 23 Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet, von „Kaufleuten für Büromanagement“ über pharmazeutisch-technische Assistent:innen bis Mechatroniker:innen. Diese sind für das Funktionieren der Hochschulen unabdingbar. Extern ausgebildete Fachkräfte sind für die Hochschulen schwer zu bekommen.

Damit die Thüringer Hochschulen in Zukunft krisensicher ihre Aufgaben erfüllen können, fordert die GEW Thüringen:

  • deutliche Investitionen in den Hochschulbau, damit die flächenbezogenen Studienplätze auch der realen Studierendenzahl entsprechen und damit auch der Bedarf der Lehrenden berücksichtigt werden kann,
  • die Ausrüstung sämtlicher Lehrveranstaltungs- und Besprechungsräume mit infektionshemmender Lüftungstechnik,
  • die Ausrüstung sämtlicher Lehrveranstaltungs- und Besprechungsräume mit einer Technik, die hybride Veranstaltungsformen ermöglicht,
  • die Bereitstellung von Räumen exklusiv für Videokonferenzen, die Beschäftigte, die in mehrfach belegten Büros arbeiten, nutzen können,
  • die systematische und regelmäßige Weiterbildung aller Beschäftigten mit dem Ziel, dass sie in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich die verschiedenen zur Verfügung stehenden Hilfsmittel kompetent einsetzen können,
  • eine deutliche Erhöhung des in der Lehrverpflichtungsverordnung vorgesehenen möglichen Anteils digitaler Lehrformate auf 40 Prozent, wobei das Primat der Didaktik sichergestellt sein muss, d. h. die einzelnen Lehrenden entscheiden selber über das Format ihrer Lehrveranstaltungen,
  • die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Mobile Arbeit bzw. Home-Office im Umfang von mindestens 40 Prozent der Jahresarbeitszeit,
  • die Klärung datenschutzrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Online-Arbeit und Online-Prüfungen sowie die Zur-Verfügung-Stellung datenschutzrechtlich sicherer Tools inklusive entsprechender Handreichungen.

Daraus folgt auch, dass die in der Rahmenvereinbarung V zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen vereinbarte jährliche Steigerung der Mittelzuweisungen gerade auch im Zusammenhang mit den aktuellen Preissteigerungen bei weitem nicht ausreicht. Es muss wieder zum Grundprinzip zurückgekehrt werden, dass die Zuweisungen mindestens ein Prozent mehr als die Steigerung der wissenschaftsspezifischen Sach- und Personalkosten betragen muss.

Die COVID-19-Pandemie hat alle im Bildungswesen tätigen Menschen vor ganz besondere Herausforderungen gestellt. Dabei haben die Hochschulen und ihre Beschäftigten den durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erzwungenen Wandel augenscheinlich gut bewältigt: Die Lehre konnte kurzfristig von einer Woche auf die nächste auf Online-Modus umgestellt werden, Sitzungen konnten rein online durchgeführt werden, fast allen Beschäftigten konnte angeboten werden, im Home-Office zu arbeiten. Durch massive Anstrengungen der Lehrenden gelang es, die didaktischen Konzepte für bestehende analoge Lehre so umzustellen, dass weiterhin eine qualitativ hochwertige Lehre stattfinden konnte.

Schnell ist jedoch deutlich geworden, dass ein reiner Online-Betrieb dem Anspruch des Wissenschaftsbetriebs nicht genügen kann: Wissen wird durch die Reduzierung der Kommunikation auf optische und vor allem akustische Signale stark standardisiert vermittelt, ohne dass es  zum akademischen Diskurs kommt, der zur selbstständigen Problemlösung auf wissenschaftlicher Basis anregt. Direkte Rückmeldung der Studierenden auf Gelehrtes ist kaum möglich und oft auf die Evaluation am Ende der Veranstaltung reduziert.

So war es naheliegend, dass der Wunsch nach einer Rückkehr zur Präsenzveranstaltungen sich gerade bei den Studierenden und Lehrenden schnell entwickelte, gleichwohl auch viele Studierende und Lehrende die Vorzüge der Online-Lehre schätzen gelernt haben. Der Versuch des Thüringer Wissenschaftsministeriums, gemeinsam mit den Hochschulleitungen für das Sommersemester 2022 einen flächendeckenden Präsenzbetrieb sozusagen mit der Brechstange durchzusetzen, hat zahlreiche Problemlagen und Defizite im Hochschulwesen offenbart:

  • Die räumliche Ausstattung der Hochschulen ist unzureichend, nach zwei Jahren Distanzerfahrung empfinden viele Menschen Unwohlsein, wenn sie „wie die Sardinen“ in Hörsälen oder Seminarräumen eingepfercht sind.
  • Nicht alle Lehrenden und Studierenden möchten ausschließlich Präsenzlehre, es besteht ein starker Wunsch nach gemischten (hybriden) Formaten, insbesondere, weil auf diese Weise besser auf individuelle Bedürfnisse eingegangen werden kann.
  • Dem Wunsch nach hybriden Formaten kann auf Grund häufig fehlender Infrastruktur nicht nachgekommen werden. Gerade die Seminar- und Vorlesungsräume bedürfen einer auditiven und visuellen Ertüchtigung. Auch der Umgang mit hybrider Lehre ist nicht einfach so aus dem Analogen und dem Digitalen überführbar, insbesondere in alternativen Formaten („blendet learning“).
  • Die Anrechnung digitaler Lehrformate auf das Lehrdeputat ist in der Lehrverpflichtungsverordnung unzureichend geregelt und an den Hochschulen teilweise schlecht umgesetzt.
  • Die Teilnahme an Videokonferenzen werden vielen Beschäftigten durch die Tatsache erschwert, dass sie ihr Büro mit mehreren Kolleg:innen teilen.
  • Die Nutzung verschiedener Online-Tools ist datenschutzrechtlich nicht abgesichert.
  • Ebenso ist die räumliche Ausstattung zahlreicher Einrichtungen des Studierendenwerks unzureichend, insbesondere viele Mensen, die auch die Funktion einer Kantine für Beschäftigte haben, sind so klein konzipiert, dass es viel zu eng ist.

Vorbemerkungen

Bei der Digitalisierung der Schulen wird meist nur an die Lehrer:innen gedacht. Ein Medienkonzept mit Nutzung vieler Komponenten digitaler Bildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten muss den Blick jedoch auch auf andere pädagogische und Verwaltungsfachkräfte richten, insbesondere auf Sonderpädagogische Fachkräfte (SPF), Horterzieher:innen, Schulsekretär:innen und die Assistenz für Schulleitungen. Nicht nur der Bildungs-, sondern auch der Verwaltungsbereich an Schulen ist von der Digitalisierung betroffen. Die GEW Thüringen hat sich mit den aus ihrer Sicht notwendigen Anforderungen an die Schulverwaltungssoftware befasst: https://www.gew-thueringen.de/aktuelles/detailseite/gute-schulverwaltungssoftware-verwaltung-an-schulen-leichter-gemacht. Dieser Punkt wird im vorliegenden Papier nicht noch einmal aufgegriffen.
In der GEW Thüringen sind Lehrer:innen und pädagogische Fachkräfte organisiert, die tagtäglich mit den Anforderungen, die die Digitalisierung an Schulen mit sich bringt, beschäftigt sind. Wir wollen und werden unsere Expertise zu diesem Thema in die Diskussionsprozesse in Ministerium und Landtag und an weiteren geeigneten Stellen zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten, aber auch der Schüler:innen einbringen.

Die GEW Thüringen betont: Bei den Entscheidungen, wie die Digitalisierung an Schulen umgesetzt wird, muss immer das pädagogigsche Prinzip höchste Priorität haben, die technische Umsetzung hat diesem zu dienen. Es bedeutet auch, analoge Lehr-/Lernmöglichkeiten nicht vollständig abzuschaffen, sondern sie – nicht nur bei Ausfall der Technik – sinnvoll einzusetzen.

Ausstattung

Dienstgeräte für Lehrer:innen und pädagogische Fachkräfte

Alle Lehrer:innen und pädagogischen Fachkräfte müssen vom Schulträger (staatlich oder privat) mit geeigneten Dienstgeräten ausgestattet werden. Der Schulträger hat bei der Erst-, Nach- und Neubestellung auf die Anforderungen der Schulen an die Geräte Rücksicht zu nehmen.

Leihgeräte und Internetzugang für bedürftige Schüler:innen

Bedürftige Schüler:innen sind für uns nicht nur Schüler:innen, die einen Unterhaltsanspruch nach Hartz IV haben. Für Letztgenannte ist gerichtlich geklärt, dass ihnen ein Laptop bzw. Tablet zu bezahlen ist. Wir gehen darüber hinaus davon aus, dass auch Familien mit kleinem Einkommen und ggf. mehreren Kindern nur schwer in der Lage sind, die notwendigen Geräte zu erwerben und Anspruch auf Leihgeräte haben müssen.

Auch reicht es nicht, bedürftigen Schüler:innen Leihgeräte zur Verfügung zu stellen. Während in der Schule die Internetanbindung durch die Schulträger gewährleistet ist/sein sollte, gehen wir nicht davon aus, dass in dieser Schüler:innengruppe eine ausreichende Internetverbindung für Fernunterricht, Hausaufgaben, schulische Kommunikation, den Zugriff auf die Schulcloud (TSC) usw. ausreichend und selbstverständlich zur Verfügung steht. Für dieses Problem ist seitens des Landes – ggf. mit Unterstützung des Bundes – schnell eine Lösung zu finden, z. B. über Zuschüsse für die Internetanbindung.

Weiterhin ist das Augenmerk auf Schüler:innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu legen, damit sie, wenn sie über das Standardangebot hinaus besondere Konfigurationen oder Ergänzungen für ihre Geräte benötigen, diese auch zur Verfügung gestellt bekommen.

Internetzugang im Schulgebäude bzw. –gelände

Mindestens in allen Unterrichtsräumen, am besten in der ganzen Schule und auch auf dem Schulgelände muss ein Internetzugang für alle an Schule Beteiligten (Beschäftigte, Schüler:innen, Eltern) bestehen, welcher den jeweils aktuellen Ansprüchen an Datenvolumen, Verlässlichkeit und Sicherheit gerecht werden muss.

Digitale Präsentationstechnik und Medienkonzept

Mindestens jeder Unterrichtsraum muss mit digitaler Präsentationstechnik ausgestattet sein. In einer Grundschule gehören dazu auch die Räume des Hortes (für u. a. Hausaufgabenbetreuung) und in einer Ganztagsschule alle Räume für die Freiarbeit für Schüler:innen.

Daher ist die Entwicklung eines Medienkonzeptes notwendig (siehe auch den Leitfaden des ThILLM), welches fortlaufend überarbeitet und angepasst werden muss, um neue Entwicklungen in Technik und Didaktik zu berücksichtigen. Nicht alle Schulen werden dies allein aus sich selbst heraus schaffen. Die GEW Thüringen regt daher an, einen Expert:innen-Pool (Medienberater:innen) zu schaffen, der die Schulen bei der (Weiter-)Entwicklung ihres Konzeptes unterstützt. Diese Medienberater:innen könnten aus dem Bereich der IT-Servicekräfte für die Schulen oder aus dem Kreis entsprechend weitergebildeter Lehrkräfte ähnlich den Fachberater:innen kommen.

Administrierung der digitalen Technik

Die Administrierung der digitalen Technik der Schule muss durch spezielles Personal erfolgen. Zu dieser Technik gehören auch die Leihgeräte für Lehrer:innen und pädagogisches Personal sowie Schüler:innen. Die Schulen benötigen einen zeitnahen Zugriff auf dieses spezielle Personal, der kurzfristige Nothilfe mit einschließt. Die GEW Thüringen sieht dafür IT-Kräfte, die bei den Schulträgern speziell für Aufgaben an den Schulen angesiedelt sind, als geeignet an. Damit die engmaschige Betreuung gewährleistet ist, ist der Betreuungsschlüssel, wie viele Endgeräte durch die Servicekraft betreut werden dürfen, mit Beteiligung des Hauptpersonalrates Schule zu regeln.

Thüringer Schulcloud (TSC)

Die TSC muss fortlaufen weiterentwickelt werden. Sie muss stabil laufen und vielfältige Möglichkeiten der Materialsammlung und des interaktiven Arbeitens bieten. Der in der TSC implementierte Messengerdienst ist endlich freizuschalten. Er muss dabei entweder auch als App zur Verfügung stehen oder einfach auf dem Smartphone nutzbar sein.

Wenn die TSC als Instrument der digitalen Arbeit in der Schule eingesetzt werden soll, benötigen weitere Personen – eingeschränkte – Zugriffsmöglichkeiten, insbesondere Eltern, Ausbildungsbetriebe, Sozialarbeiter:innen, Schulpsycholog:innen.

Lehrplan- und Prüfungsrelevanz

Wenn sich der Unterricht durch die Digitalisierung wandelt, müssen auch die Kompetenzen, die vermittelt werden, angepasst und entsprechend in den Lehrplänen verankert werden. Ebenso sollten auch Prüfungsformate angepasst werden, seien es Leistungsüberprüfungen während des Schuljahrs oder Abschlussprüfungen. Die Entwicklung dieser Formate und Modi ist voranzutreiben. Bei beiden ist darauf zu achten, dass diese neuen Formate von der Kultusministerkonferenz (KMK) anerkannt sind.

Dauerhafte Finanzierung

Die Ausstattung von Schulen, Schüler:innen und Beschäftigten mit IT-Technik, der Aufbau digitaler Lehr-/Lernumgebungen usw. sind ein fortlaufender Prozess. Nach der Anschubfinanzierung des Bundes ist es jetzt Aufgabe des Freistaates Thüringen, jährlich ausreichend Gelder für Erhalt, Verbesserung und Ausbau der Digitalisierung an Schulen zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgabe kommt vorrangig dem Thüringer Landtag zu.

Aus- und Fortbildung

In der 1. und 2. Phase der Lehrer:innenausbildung ist es dringend erforderlich, in die Studien- und Ausbildungspläne nicht nur den Umgang mit IT-Technik, sondern auch die Methodik und Didaktik eines Unterrichts mit digitalen Anwendungen und die Auseinandersetzung mit den Chancen und Risiken des digitalisierten Unterrichts aufzunehmen. Diese Notwendigkeit trifft auch auf die Ausbildung pädagogischer Fachkräfte wie Horterzieher:innen, Heilerziehungspfleger:innen oder Heilpädagog:innen zu.

Außerdem muss das ThILLM den bereits jetzt in der Schule Beschäftigten ausreichend Fortbildungen bereitstellen. Diese Angebote müssen den unterschiedlichen Ausgangskenntnisständen der Beschäftigten Rechnung tragen. Welche Kenntnisse jede:r Beschäftigte entsprechend vorweisen muss, ist zu definieren und entsprechend der Entwicklung der Technik sowie von Methodik und Didaktik fortlaufend weiterzuentwickeln. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist den Beschäftigten – auch in Zeiten des Personalmangels – zeitnah zu gewährleisten, auch schulinterne Fortbildungen müssen möglich sein. Unter diesen Umständen kann sich die GEW Thüringen auch eine Pflicht zur Fortbildung vorstellen.

Abgrenzung der Arbeitszeit

Digitale Anwendungen erleichtern Abläufe, erwecken aber den Teilnehmer:innen oft den Anspruch der sofortigen und uneingeschränkten Verfügbarkeit von Ansprechpartner:innen 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Für die Beschäftigten ist es wichtig, Zeiten zu haben, in denen sie nicht zeitnah auf Anfragen oder Anforderungen reagieren müssen, egal, ob es sich um Anfragen von Schüler:innen, Eltern, Ministerium usw. handelt. Hier geht es um Zeiten am Abend oder am Wochenende. Ziel ist nicht die Verhinderung von Kommunikation, sondern das Recht, zu bestimmten Zeiten selbst entscheiden zu können, ob man sofort reagieren will. Daher sieht es die GEW Thüringen als wichtige Aufgabe an, Regelungen zur elektronischen Verfügbarkeit von Beschäftigten von Schulen abzuschließen. Wir erwarten daher eine zügige Umsetzung einer entsprechenden Rahmendienstvereinbarung im Bereich Schule.

Die GEW Thüringen setzt sich für die Entwicklung und Einführung eines Sozialindex als differenzierte Ressourcensteuerung in Bildungseinrichtungen ein.

Bildungseinrichtungen arbeiten unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen und müssen auf die individuellen pädagogischen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingehen.

Bundesweite Studien zeigen auf, dass Bildungseinrichtungen, insbesondere Schulen mit einem pädagogisch besonders herausfordernden Umfeld, personell und sächlich häufig schlechter ausgestattet sind als Einrichtungen in einem unterstützenden Umfeld.

Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass Ressourcen dahin gesteuert werden, wo der Bedarf am höchsten ist. Dabei kann ein Sozialindex helfen, Ressourcen (Einstellung weiteren pädagogischen Personals, Zuweisung finanzieller Zuschüsse zur Unterstützung von Konzepten und Kita- bzw. Schulentwicklung, …) ohne Stigma aufgabengerecht verteilen.

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Die Profession des/der Erzieher:in muss als Breitbandberuf erhalten bleiben.

Dazu sind die Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Rahmenlehrplan für alle Ausbildungswege mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte Erzieher:in“ als verbindliche Qualitätsvorgaben anzuerkennen und umzusetzen.

Die Profession Erzieher:in ist attraktiver und nachhaltiger auszurichten und neue Perspektiven zu eröffnen.

Durchlässigkeit sowie Anerkennung und Anrechnung der Ausbildungsinhalte für akademische Weiterqualifizierungen einerseits und qualifizierte Verfahren für den Seiteneinstieg andererseits sollen Ein- und Aufstiegsperspektiven ermöglichen.

Ausbildungsgebühren und Schulgelder für die Erzieher:innenausbildung sind abzuschaffen.

Bei der praxisintegrierten Ausbildung ist die Ausbildungsvergütung am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auszurichten. Die Auszubildenden sollen nicht auf den Personalschlüssel der Praxiseinrichtung angerechnet werden.

Darüber hinaus wird das Referat Frühkindliche Bildung und Sozialpädagogik der GEW Thüringen beauftragt, Forderungen für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Ausbildung von Fachkräften für den Bereich der frühkindlichen Bildung zu entwickeln.

Wir fordern mehr Tempo, mehr Offensive und mehr Geld für die Frühkindliche Bildung.

Der Qualitätsanspruch, den die Wissenschaft für die frühkindlich Entwicklung und Bildung fordert, muss endlich erfüllt werden.

Sicherung und Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels

Die Verbesserung der Personal- und Betreuungsschlüssel ist dringend notwendig, um endlich den geforderten Mindestpersonalschlüssel einhalten zu können.

Wir fordern auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse einen Personalschlüssel von 1:3 im Bereich der Unterdreijährigen und 1:7,5 im Bereich der Abdreijährigen über einen verbindlichen Zeitplan umzusetzen.

Es sind Anreize zu schaffen, den Mindestpersonalschlüssel abzusichern und jede weitere Verbesserung des Personal- und Betreuungsschlüssels, mit dem ein Träger den oben genannten Zielen näherkommt, durch die Kommune und das Land zu refinanzieren.

Sicherung des Fachkräftegebotes

Wir fordern eine strikte Einhaltung des Fachkräftegebotes und damit die Sicherung einer qualitativ guten Bildungs- und Betreuungsarbeit. Eine Abkehr vom Fachkräftegebot bedeutet nicht gleichzeitig den Fachkräftebedarf zu erfüllen. Daher lehnen wir die Einstellung von Assistenzkräften und jede weitere Verlängerung des seit 2020 für Assistenzkräfte geöffneten Einstellungskorridors ab. In diesem Zuge kritisieren wir auch den Eingriff des Ministeriums in das Fachkräftegebot per Rechtsverordnung.

Verbindliche Regelungen zur Arbeitszeit

Eine gute pädagogische Arbeit kann nur mit verbindlich festgelegten Arbeitszeitkorridoren auch für mittelbar pädagogische Tätigkeiten erfolgen. Wir fordern eine Aufstockung der mittelbaren pädagogischen Arbeit auf 20 Prozent. Auch sind die gestiegenen Ausfallzeiten des Personals mit insgesamt 18 Prozent zu berücksichtigen. Somit sind in der Berechnung des Personalschlüssels insgesamt 38 Prozent der Arbeitszeit für Tätigkeiten, die nicht am Kind erbracht werden, vorzusehen.

Personaldiskontinuität entgegenwirken

Wir fordern die Stichtagsregelungen zu begrenzen und in der Personalberechnung die Betreuungszeit auf 10 Stunden anzupassen.

Verbesserung der räumlich-sächlichen Bedingungen

Wir fordern, die Thüringer Kindertageseinrichtungsverordnung qualitativ anzupassen, damit die Rahmenbedingungen ein inklusives Arbeiten ermöglichen.

Aufnahme einer Tariftreueklausel

Wir fordern dringend die Aufnahme einer Tariftreueklausel im Kitagesetz.

Die GEW Thüringen setzt die derzeitige, kindbezogene Finanzierung der Thüringer Kindertagesbetreuung auf den Prüfstand, um zukunftsfähige Veränderungsstrukturen zu identifizieren und damit die Arbeitsbedingungen von pädagogischen Fachkräften zu verbessern.

Das Referat Frühkindliche Bildung und Sozialpädagogik wird beauftragt, bis zu Beginn des Landtagswahlkampfes 2023 erste Ergebnisse vorzulegen, die in der Mitgliedschaft breit diskutiert werden.

Die Ergebnisse und Diskussionen sollen in einen Antrag an den GEW-Landesvorstand münden, der Qualitätsverbesserungen und die Zukunftsfähigkeit der Thüringer Kindertagesbetreuung durch angepasste Finanzierungsstrukturen in der Kindertagesbetreuung sichert.

Die GEW Thüringen setzt sich für ein Landesprogramm „Sozialarbeit an Thüringer Kindergärten“ und dessen dauerhafte Finanzierung durch Mittel des Landes und der Kommunen als zuständige öffentliche Träger der örtlichen Jugendhilfe ein. Das Landesprogramm sollte auf der Grundlage der Erfahrungen des aktuellen Modellprojekts „Vielfalt vor Ort begegnen“ und der bereits in § 19 a Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz geregelten Schulsozialarbeit entwickelt werden.

Die GEW Thüringen bekennt sich zum Prinzip der Subsidiarität und setzt sich dabei für eine gleiche und angemessene Förderung sowohl freier als auch öffentlicher Träger in der Kindertagesbetreuung ein. Subsidiarität darf nicht zur Benachteiligung freier Träger führen. Erst eine sachgerechte und auskömmliche Finanzierung ermöglicht es den freien Trägern überhaupt, eigene tarifvertragliche Leistungen in Höhe des TVöD  gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe einzufordern. Eine Transparenz der Mittelverwendung ist Voraussetzung dafür, dass für gleiche Arbeit auch ein gleiches Einkommen erzielt wird.

Die GEW Thüringen fordert den Thüringer Landtag, die Ministerien und die öffentlichen Verwaltungen auf, einen gemeinsamen, rechtsverbindlichen Rahmen für die Einhaltung tariflicher Standards bei allen Trägern von Kindertageseinrichtungen zu schaffen und durchzusetzen.

Die GEW Thüringen fordert diesbezüglich, in das „Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG –“  bzw. in die dem Gesetz nachfolgenden Verordnungen die Regelungen zum Nachweis der Mittelverwendung zu präzisieren und die Zuschussgewährung bzw. Pauschalen an den Nachweis tarifvertraglicher Entgeltleistungen und Eingruppierungsvorschriften zu koppeln.

Die GEW Thüringen setzt sich dafür ein, dass für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung bei freien Trägern der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst sowie etwaige Abstandsklauseln zu nicht gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten zur Anwendung kommen.

Die GEW Thüringen setzt sich dafür ein, dass die Thüringer Verordnung über die Lehrverpflichtung an den Hochschulen (Thüringer Lehrverpflichtungsverordnung – ThürLVVO) schnellstmöglich überarbeitet wird. Dabei sind folgende Forderungen zentral:

  • Angleichung des Umfangs der Lehrverpflichtung aller Hochschullehrenden und Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) an Fachhochschulen an den der Universitäten. Für gleichwertige Abschlüsse (EQR – Europäischer Qualifikationsrahmen) ist auch eine gleichwertige Wissensvermittlung notwendig.
  • Reduktion der Lehrverpflichtung für LfbA auf maximal 16 Lehrveranstaltungsstunden (LVS).
  • Bei Lehrveranstaltungen, zu denen die Anwesenheit der Lehrenden während der gesamten Zeit erforderlich ist, darf der Anrechnungsfaktor nicht kleiner als 1 sein.
  • Angemessene Berücksichtigung des Vor- und Nachbereitungsaufwandes bei Lehrveranstaltungen durch Anrechnungsfaktoren größer als 1, bspw.
    • digitalen und hybriden Lehrveranstaltungsformaten oder
    • bei Lehrveranstaltungen, die nicht in der Muttersprache abgehalten werden.
  • Für die erstmalige Durchführung von Lehrveranstaltungen ist ein Anrechnungsfaktor von 2 anzusetzen.
  • Die Begrenzung der Anrechenbarkeit digitaler Lehrveranstaltungsformate auf 25 Prozent der individuellen Lehrverpflichtung greift zu kurz und sollte auf 40 Prozent angehoben werden.
  • Anspruch auf Entwicklungssemester, bspw. um neue Lehrveranstaltungen auszuarbeiten, sich weiterzubilden und/oder Lehrsemester im Ausland zu ermöglichen.
  • Aufnahme weiterer Gründe für die Ermäßigung der Lehrverpflichtung sind bspw. Gremientätigkeit oder außergewöhnliche Aufwände. Die Ermäßigung für eine Tätigkeit im Personalrat, im Gleichstellungsrat, als Diversitätsbeauftragte o. ä. ist eindeutig zu regeln, inklusive der Festsetzung des konkreten Umfangs der Abminderung.
  • Für Beschäftigte mit überwiegend Lehraufgaben ist eine Altersabminderung einzuführen. Sie soll ab dem 55. Lebensjahr gelten. Ausgestaltet werden könnte dies bspw. durch die Abminderung von  einer Lehrveranstaltungsstunde (LVS) bei Lehrverpflichtungen größer als 12 LVS und zwei LVS bei Lehrverpflichtungen größer als 18 LVS. Alternativ wäre auch eine prozentuale Absenkung denkbar.
  • Um den Hochschulen zu ermöglichen, die nötigen Ermäßigungen praktisch umzusetzen, ist die Streichung von § 8 ThürLVVO erforderlich. Dort wird bisher der mögliche Umfang der Ermäßigung der Lehrverpflichtung auf max. 8 v. H. des Gesamtumfangs der Lehrverpflichtungen der Lehrenden an der jeweiligen Hochschule begrenzt.

Hier ist zusätzliches Material zum Beschluss 21 zu finden.

Die GEW Thüringen fordert einen Pakt für gute Schule, der die im „Dialog Schule 2030“ entwickelten kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen umsetzt und die dafür benötigten Ressourcen jetzt bereitstellt.

Die GEW Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung zusammen mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) auf, alle bürokratischen Hürden abzubauen, damit alle finanziellen Mittel von Bund und EU ausgeschöpft werden können. Dazu muss das Land Thüringen seine Unterstützungsinfrastruktur für Schulträger, Schulämter und Einrichtungen deutlich verbessern. Außerdem muss die strukturelle Unterfinanzierung durch das Land ein Ende haben, wenn Bildung einen Beitrag zur Überwindung sozialer Ungerechtigkeiten leisten soll.

Die GEW Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung des Kooperationsverbotes einzusetzen, damit eine neu verstandene Verantwortungsgemeinschaft aus Bund, Ländern und Kommunen Bildungsaufgaben nachhaltig finanzieren kann.

Die GEW Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung zudem dazu auf, sich für eine einmalige Vermögensabgabe auf Vermögen von Superreichen einzusetzen und diese zur Bewältigung der aktuellen Gesundheits-, Wirtschafts- und Bildungskrise zu verwenden.

Die GEW Thüringen muss sich den Problemen der Thüringer Regelschule besonders widmen und alle an Bildung und Erziehung Beteiligten an der Regelschule unterstützen. Die GEW Thüringen setzt sich dafür ein, dass die Schulart Regelschule nicht mehr das Auffangbecken für alle Schülerinnen und Schüler ist, denen in anderen Schularten keine Perspektiven geboten werden.

Ausgangslage und Folgen:

Die Schulart Thüringer Regelschule ist ein Bildungsort mit allen Bildungswegen, wie sie im Thüringer Schulgesetz ausgewiesen sind. Die Regelschule zeichnet sich durch eine technisch-praktische Orientierung und vor allem durch den regionalen Bezug zu Handwerksbetrieben und Firmen aus, für deren wirtschaftliche Entwicklung insbesondere die Absolvent:innen der Regelschule benötigt werden. Diese Übergänge in die duale Ausbildung sind quantitativ und qualitativ gefährdet.

Die Schulart ist bestimmt durch die größte Heterogenität im Bildungsbereich. Hier können Förderschüler:innen ebenso ihren für sie möglichen Bildungsweg beschreiten, wie Schüler:innen der individuellen Lebensbewältigung mit Körper- und/oder Lernbehinderungen. Schüler:innen mit Migrationshintergrund lernen gemeinsam mit ortsansässigen Schüler:innen. Das Spektrum eines Regelschülers/einer Regelschülerin reicht von überdurchschnittlicher Lernbereitschaft über angemessene Lerneinstellung, auch mit Lese-/Rechtschreibschwäche oder Dyskalkulie, bis hin zu aus Motivations- oder Verhaltensgründen lernunwilligen Schüler:innen.

Diese Heterogenität, die mit individueller Förderung und individueller Schulalltagsbewältigung einhergeht, hat die Schulart Thüringer Regelschule in den vergangenen Jahren an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und der Erfüllung ihres Bildungsauftrages kommen lassen.

Verstärkt werden diese Probleme durch den Altersdurchschnitt der Kolleg:innen, dem akuten Personalmangel vor allem in den MINT-Fächern, durch eine zunehmende Zahl an Seiteneinsteiger:innen mit und ohne Nachqualifizierung aufgrund fehlender Nachwuchslehrkräfte mit dem Lehramt Regelschule und zu wenig Hilfe von externen Stellen.

Wenn in Thüringen teilweise 70 Prozent der Eltern von Grundschüler:innen nach der Klasse 4 einen Antrag auf Übernahme ins Gymnasium stellen, muss man nach den Gründen und nach Lösungswegen suchen.

Die GEW Thüringen fordert daher:

  • Es müssen mehr grundständig ausgebildete Fachlehrer:innen insbesondere in den Mangelfächern an die Regelschule.
  • Solange nicht auf Seiteneinsteiger:innen verzichtet werden kann, benötigen diese eine angemessene Vorbereitung und ausreichende Unterstützung beim Ankommen in der Schule sowie eine persönliche Perspektive.
  • Die Option, gymnasial ausgebildete Absolvent:innen an der Regelschule einzusetzen, muss zugelassen werden, ohne dass den jungen Kolleg:innen daraus Nachteile entstehen.
  • Die Kolleg:innen an den Regelschulen brauchen mehr Entlastung. Die Klassenleiterstunde ist verbindlich zu vergeben und es dürfen keine Abstriche an den Altersabminderungsstunden gemacht werden.
  • Es muss endlich begonnen werden, die versprochenen Verwaltungsassistenzen an den Schulen einzusetzen.
  • Multiprofessionelle Teams müssen an allen Regelschulen Normalität werden. Im Landesdienst unbefristet eingestellte Kolleg:innen aller notwendigen Professionen können für dringend benötigte Kontinuität sorgen und die Schulen vom Schreiben ständiger Anträge für externe Mittel entlasten.
  • Der Gemeinsame Unterricht in der derzeitigen Form muss überdacht werden.
  • Die Lehrpläne der Regelschule inklusive der Rahmenstundentafel müssen den tatsächlichen Gegebenheiten und der lebensnahen Praxis angepasst werden.

Es muss gelingen, die Schulart Regelschule wieder zu einem Bildungsort zu gestalten, an dem die Schüler:innen nicht nur den für sie möglichen Abschluss erlangen können, sondern auch wieder zu einem Ort, wo Lernen allen Beteiligten Freude macht.

Dieser Beschluss ist nur für GEW-Mitglieder einsehbar. Dazu bitte einloggen und dann die pdf im Downloadbereich herunterladen.