Neu ab dem Schuljahr 2018/19: Befristeter Einsatz von Erzieher*innen mit…
Erzieher*innen mit Lehrbefähigung können auf freiwilliger Basis einen Beitrag zur Unterrichtsabsicherung leisten, in dem sie maximal sechs Unterrichtsstunden übernehmen, wenn sie über eine Lehrbefähigung in mindestens einem Unterrichtsfach verfügen.