Für den Einsatz gelten dabei folgende Rahmenbedingungen:
- Für eine Lehrerwochenstunde (LWS) werden ca. 1,5 Zeitstunden angerechnet.
- Für den Einsatz im Unterricht ist eine Erhöhung des Beschäftigungsumfangs um bis zu 6 Lehrerwochenstunden (dies entspricht ca. 9 Zeitstunden) möglich, wobei der Gesamtbeschäftigungsumfang von 100% nicht überschritten werden darf.
- Diese Beschäftigungsumfangserhöhung gilt nur für den Unterricht und nicht für die Erziehertätigkeit. Sie erfolgt befristet und in der Regel für die Dauer von einem Schuljahr.
- Da die Erziehertätigkeit den überwiegenden Teil der Tätigkeit darstellt, ändert sich die Eingruppierung nicht.
Damit können Erzieher*innen ihren Beschäftigungsumfang zumindest befristet erhöhen und gemäß ihrer Ausbildung auch im Unterricht eingesetzt werden. Wichtig ist, dass diese Entscheidung allein von den betroffenen Erzieher*innen gefällt werden kann, es besteht kein Zwang, Unterricht zu übernehmen.
Hintergrund:
Die GEW Thüringen und die Staatlichen Schulämter haben den Vorschlag in die Beratungen der Umsetzungswerkstätten zum Thüringenplan sowie in die Verhandlungen zum Personalentwicklungskonzept (PEK Schule) eingebracht und sich für die o.g. Zeitberechnung eingesetzt.
Bei Fragen können sich GEW-Mitglieder gerne an ihre GEW-Ansprechpartner*innen in den Bezirkspersonalräten oder an die GEW-Rechtsstelle wenden.