Der Vorprozess war lang. Es gab Eckpunkte, ein Arbeitspapier ein Strategiepapier. Dann kamen die Empfehlungen der Expertenkommission „Zukunft Schule“, denen eine Reihe von Werkstattgesprächen folgten, an denen sich die GEW Thüringen rege beteiligte. Seit Frühjahr 2018 liegt „Der Thüringenplan. Für eine gute Zukunft unserer Schulen“ vor. Die Ideen und Empfehlungen, die in diesem Prozess des TMBJS entstanden, sind in den Entwurf eines sog. inklusiven Schulgesetzes geflossen. Thüringer ist das letzte Bundesland, das sowohl ein Schulgesetz als auch ein Förderschulgesetz besitzt. Der Anspruch des Ministeriums war es, beide Gesetze zu vereinbaren und die Inklusion in der Schule, z. B. in Form des gemeinsamen Unterrichts voranzutreiben.
Stellungnahme der GEW Thüringen zum Vorschlag des TMBJS für ein erneuertes Thüringer Schulgesetz
Es gab eine lange Zeit der Diskussion, nun ist es soweit: Der Vorschlag des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) für ein inklusives Schulgesetz liegt vor. Die GEW Thüringen nimmt dazu Stellung.
Die Vorlage des Gesetzesentwurfs des Ministeriums ist nun der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Daher hat sich die GEW Thüringen in ihrer Stellungnahme auf drei Schwerpunkte konzentriert:
- Ganztagsschule: Die GEW Thüringen begrüßt, dass es erste Schritte gibt, die Ganztagsschule im Schulgesetz zu verankern. Allerdings sehen wir mit dem Gesetzentwurf die Aussagen des Koalitionsvertrages noch nicht erfüllt. Positiv ist die Verankerung der Kindheitspädagog*innen neben den Erzieher*innen im Gesetzesvorschlag.
- Inklusion: Die GEW Thüringen begrüßt, dass das Ministerium das Tempo bei der Umsetzung der Inklusion herausnimmt und Förderschulen weiterhin Bestand haben in der Thüringer Schullandschaft. Dass Förderschulen sich zusammen mit anderen Schulen zu einer Gemeinschaftsschule entwickeln können, ist eine Forderung der GEW Thüringen. In diesem Zusammenhang verweisen wir darauf, dass aus Sicht der GEW Thüringen eine Gemeinschaftsschule eine Schule mit dem Klassenstufen 1 bis 12 ist. Positiv bewerten wir die Aussagen zu Sonderpädagogischen Fachkräften; die Aussagen z. B. zu Heilpädagog*innen, Heilerziehungspfleger*innen oder Sozialpädagog*innen sind ebenfalls wichtig für die Umsetzung von Inklusion.
- Mindestzügigkeit, Schülermindestzahlen und Schulgrößen: Die GEW Thüringen begrüßt grundsätzlich, dass es eine Festlegung im Gesetz geben soll, auch wenn die vorliegenden Vorschläge aus unserer Sicht eine Reihe von Fragen aufwerfen. Wir schlagen vor, eine ca. 5-jährige Vorlaufphase für die Schulen zu etablieren, in der sie sich in verschiedenen Kooperationsmodellen auf den Weg machen können, um die Anforderungen zu erfüllen und ihre Schule zukunftsfest weiterzuentwickeln. Die GEW Thüringen weist aber mit Nachdruck darauf hin, dass Schulkooperationsmodelle keine Personalsparmodelle sein werden. Es ist davon auszugehen, dass in einer Reihe von Fällen Fahrzeiten und Fahrkosten für Schüler*innen und Pädagog*innen steigen werden. Diese Kostenübernahme ist rechtzeitig unter Einbeziehung der Schulträger zu klären.
Unser Fazit:
Grundsätzlich wird aus unserer Sicht eine Frage der Schulgesetznovelle nicht geklärt, zu der wir uns deutlichere Aussagen gewünscht hätten: Wohin soll sich die Thüringer Schule entwickeln? Zum Beispiel werden diejenigen Schulen, die sich mit Inklusion und/oder Ganztag bereits seit einigen Jahren auf den Weg gemacht haben, verwundert feststellen, dass ihre Entwicklungsleistung keine Wertschätzung und Anregungen bzw. Anreize zur Weiterentwicklung durch den Gesetzesvorschlag erfährt. Ganz wichtig aus Sicht der GEW Thüringen ist, dass das, was im Thüringer Schulgesetz geregelt wird, auch personell untersetzt wird und sich dies entsprechend in den Landeshaushalten abbildet. Ansonsten bleiben Vorhaben zum Ganztag oder zur Inklusion ohne Umsetzungsmöglichkeiten im Schulalltag.
Die vollständige Stellungnahme sowie der Gesetzesentwurf und eine Synopse dazu finden sie hier zum Download.
99096 Erfurt