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Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einfacher Sprache

Wer arbeiten geht hat Rechte und Pflichten. Daran müssen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber halten. Wenn Du Fragen zu deinen Rechten hast, kannst Du Dich an deinen Betriebsrat, deinen Personalrat oder an deine Gewerkschaft wenden. Einige Informationen findest Du hier unter folgenden Themen:

Die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern werden in einem Arbeitsvertrag geregelt. Dieser Vertrag ist normalerweise schriftlich, aber auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist wirksam.

Der Arbeitsvertrag regelt, was der Arbeitnehmer zu leisten hat und was er dafür bekommt. Er regelt auch alle Rahmenbedingungen.

Ein Arbeitsvertrag legt zum Beispiel fest:

  • Wann beginnt dein Arbeitsvertrag?
  • Wann endet dein Arbeitsvertrag (oder ist er unbefristet)?
  • Welche Tätigkeiten musst du ausführen?
  • An welchem Ort arbeitest du?
  • Welche Pausen stehen dir zu?
  • Wie viele Stunden pro Woche musst du arbeiten?
  • Wie viele Tage Urlaub hast du im Jahr?
  • Wie viel Geld bekommst du?
  • Bekommst du ein festes Gehalt oder einen Stundenlohn?
  • Wie kannst du den Arbeitsvertrag kündigen?

Die Arbeitszeiten werden in Deutschland durch ein Gesetz geregelt. Es ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit beträgt höchstens 8 Stunden. Die Arbeitszeit kann auf 10 Stunden verlängert werden.

Dann muss diese zusätzliche Arbeit innerhalb eines halben Jahres wieder ausgeglichen werden. Die Beschränkung deiner Arbeitszeit dient dem Schutz deiner Gesundheit.

Auch deine Ruhepausen sind im Gesetz festgelegt:

Arbeitszeit ab 6 bis 9 Stunden: 30 Minuten Pause
Arbeitszeit über 9 Stunden: 45 Minuten Pause

Das Gesetz regelt, was mindestens dein Recht ist. Die Gewerkschaften können für dich bessere Regelungen mit deinem Arbeitgeber aushandeln als die, die im Gesetz festgelegt sind.

In Deutschland wirst du meistens nach den gearbeiteten Stunden bezahlt. Deshalb spricht man von Stundenlohn. Gewerkschaften und Arbeitgeber verhandeln in Tarifverhandlungen darüber, welcher Stundenlohn für welche Tätigkeit gezahlt wird.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 9,19 Euro pro Stunde. Ab dem Jahr 2020 steigt er auf 9,35 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn regelt die Untergrenze für die Entlohnung.

Willst du mehr zu Tarifverträgen wissen?
HIER findest du eine Broschüre über Tarifverträge.

Du hast ein Recht auf Erholung und deshalb ein Recht auf Urlaub. Dabei ist es egal, ob du einer Vollzeitarbeit, einer Teilzeitarbeit, einem Minijob oder Saisonarbeit nachgehst. Während deines Urlaubs wirst du weiterbezahlt.

Laut Bundesurlaubsgesetz hat jeder mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland haben mehr als diese 4 Wochen Urlaub. Das ist ein Erfolg gewerkschaftlicher Tarifverhandlungen.

Du musst deinen Urlaub beim Arbeitgeber beantragen. Am besten machst du das schriftlich. Er darf die gewünschte Zeit nur ablehnen, wenn es betriebliche Gründe gibt oder Andere Vorrang haben. Vorrang haben zum Beispiel Kolleginnen und Kollegen mit Kindern.

Wirst du während deines Urlaubs krank, zählt diese Zeit nicht als Urlaub. Dafür musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Als schwangere Frau hast du einen besonderen Kündigungsschutz.

Von 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin bist du im Mutterschutz. In der Zeit musst du nicht arbeiten, erhältst aber weiter deine Bezahlung.

Beide Elternteile können nach der Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit nehmen.

Ab Antragstellung bis zum Ende der Elternzeit darf dir nicht gekündigt werden. Nach der Elternzeit kann es sein, dass du nicht mehr auf deinen alten Arbeitsplatz zurückkehren kannst. Dann muss dir dein Arbeitgeber eine vergleichbare Arbeit geben.

Du bekommst während der Elternzeit kein Geld von deinem Arbeitgeber. Du kannst aber Elterngeld vom Staat bekommen.

Beiden Eltern zusammen stehen insgesamt 14 Monate Elterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen.

Ihr könnt die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate Elternzeit nehmen. Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt von deinem Nettoeinkommen ab, mindestens aber 300 Euro im Monat

 

Lass dich HIER zum Thema Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld beraten.

Du musst deinem Arbeitgeber so schnell wie möglich sagen, dass du krank bist und wie lange du voraussichtlich krank sein wirst.

Du musst nicht sagen, was du hast. Bist du länger als 3 Tage krank, musst du deinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber darf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch früher verlangen.

Du bekommst deinen Lohn weiter, wenn du krank bist. Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber. Nach 6 Wochen bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Das Krankengeld ist 70 % des Brutto-Verdiensts, aber nicht mehr als 90 % des Netto-Verdiensts.

Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Bedingungen kündigen. Dabei muss er Fristen einhalten und vorab den Betriebsrat anhören.

Der Arbeitgeber kann Mitarbeitenden betriebsbedingt kündigen, wenn es der Betrieb erfordert. Zum Beispiel, weil die Aufträge ausbleiben oder das Unternehmen pleitegeht. Er kann dir verhaltensbedingt kündigen, wenn du deinen Arbeitspflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommst oder Anweisungen nicht befolgst. Diese Kündigung kann sogar fristlos sein, muss aber schriftlich erfolgen. Eine weitere Zusammenarbeit für den Arbeitgeber muss dann unzumutbar sein. Wenn du eine Kündigung erhalten hast, setze dich sofort mit deinem Betriebsrat und deinem gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Verbindung!

Wenn du selbst kündigen willst, hast du eine gesetzliche Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. In deinem Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart sein. Wenn du selbst kündigst und dadurch arbeitslos wirst, bekommst du eine Sperre des Arbeitslosengeldes von höchstens 12 Wochen.

Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen. Sonst sind sie nicht gültig.

Wenn du einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hast, endet dein Arbeitsverhältnis automatisch, sobald dein Vertrag ausläuft.

Befristete Arbeitsverträge müssen immer schriftlich vereinbart werden. Sonst ist die Befristung nicht gültig.

 

Weitere Informationen findest du in der Broschüre „Wissen ist Schutz“ des DGB

Das Projekt MENTO

In Deutschland leben laut der LEO-Studie 2018 über 6,2 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter, die nicht gut lesen und schreiben können.

Das Projekt MENTO unterstützt diese Menschen. MENTO bildet ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren aus und baut Netzwerke auf.

Einen weiteren Schwerpunkt setzt MENTO auf die Beratung, Information und Sensibilisierung. Zielgruppen sind hier betriebliche Entscheidungsträger, Betriebs- und
Personalräte, Vertrauensleute und Personalverantwortliche.

Informationen unter:

Gerne kommen wir zu einem persönlichen Gespräch vorbei.

 

Diese Inhalte stammen vom DGB Bildungswerk BUND e.V. und dem Projekt MENTO und sind extra in leicht verständlicher Sprache verfasst.

Impressum

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Verantwortlich: Jens Nieth

 

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