Zum Inhalt springen

Newsletter für Personalräte an staatlichen Schulen

Stundenzahl für Personalräte + Schulungen für Personalräte + Personalratswahlen 2022

Änderung Verordnung über die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder | Videokonferenzen zur Umsetzung Ministererlass Mehrarbeit im Zusammenhang mit der teilweisen Neubewertung von Arbeitszeit in Coronapandemie sowie aktuelle Themen mit Frage- und Diskussionsrunde | Personalräteschulung „Rechte des Personalrates bei Gefährdungsbeurteilungen (psychische Belastungen)“ | Personalratswahlen Mai 2022

Änderung Verordnung über die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder

Die geänderte Verordnung über die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder im Bereich des TMBJS ist am 12.08.2021 in Kraft getreten.

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Ermäßigung der Stundenzahl für Personalratsmitglieder im Geschäftsbereich des für das Schulwesen zuständigen Ministeriums...
finden Sie hier.

§ 2 regelt die Ermäßigungen für örtliche Personalräte:

§ 2
(1) Jeder Schulpersonalrat erhält ein Stundendeputat von zwei Unterrichtsstunden pro Woche. Abweichend von Satz 1 erhalten Schulpersonalräte mit drei Mitgliedern ein Stundendeputat von drei Unterrichtsstunden pro Woche und Schulpersonalräte mit fünf und mehr Mitgliedern ein Stundendeputat von vier Unterrichtsstunden pro Woche. Die Stundendeputate für die Schulpersonalräte erhöhen sich um eine weitere Unterrichtsstunde pro Woche, wenn die Schule aus mindestens zwei Schulteilen besteht, die sich nicht auf dem Gebiet derselben Gemeinde im Sinne der Thüringer Kommunalordnung befinden.
(2) Die Personalräte am Studienseminar sowie am Kolleg erhalten ein Stundendeputat von drei Unterrichtsstunden pro Woche. Die Personalräte am Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien und an den Schulämtern erhalten ein Stundendeputat von drei Zeitstunden pro Woche.

Rückfragen unter E-Mail-Kontakt: ag-personalrat(at)gew-thueringen(dot)de



Videokonferenzen zur Umsetzung Ministererlass Mehrarbeit

Wir erinnern an die Videokonferenzen der GEW Thüringen mit dem Schwerpunkt: „Unterrichtsdefinition wurde geändert: Wann ist es Mehrarbeit und wie abzurechnen?“ am 13. und 14.09.2021. 

Die Videokonferenz dauert ca. 90 Minuten, eingeladen sind Personalräte und interessierte Kolleg:innen aus ganz Thüringen.

Die Teilnehmer:innenzahl ist beschränkt. Entscheidend für die Teilnahme ist die Reihenfolge der Anmeldung in der GEW-Landesgeschäftsstelle an die E-Mail-Adresse info(at)gew-thueringen(dot)de (notwendig sind: Nennung Deines Namens, Deiner Schule und des Datums der gewünschten Videokonferenz). 
Mit der Teilnahmebestätigung geht Dir der Link für den Zugang zur Videokonferenz zu. 

Personalräteschulung „Rechte des Personalrates bei Gefährdungsbeurteilungen (psychische Belastungen)“

Der  GEW-Hauptvorstand lädt zur Personalräteschulung „Rechte des Personalrates bei Gefährdungsbeurteilungen (psychische Belastungen)“ am 28. September 2021 als Videokonferenz (Zoom) ein.

Diese Schulung richtet sich an Mitglieder aller Personalräte.

Sie beginnt am 28. September 2021 um 10 Uhr und endet um 13 Uhr. Eine vollständige Teilnahme ist wichtig und erforderlich.

Die Teilnahmezahl ist auf 20 Personen begrenzt. Die Zusage zum Seminar richtet sich nach dem Eingang der Anmeldungen. Sofern die Anmeldezahlen die zu vergebenden Plätze übersteigen, entscheidet das Losverfahren.

Die Anmeldung muss bis 20.09.2021 erfolgen.

Interessierte Kolleg:innen melden sich bitte per E-Mail an info(at)gew-thueringen(dot)de 

Die Unterlagen zur Schulung werden dann per E-Mail an diese Kolleg:innen versendet.
 



Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir stehen als zuverlässige Partner und Ratgeber an Eurer Seite. Von Personalräten für Personalräte!

Für Rückfragen steht Gunter Zeuke zur Verfügung.

Gunter Zeuke
AG Personalrat der GEW Thüringen
Hauptpersonalrat Schule am TMBJS
Mail: gunter.zeuke(at)gew-thueringen(dot)de

Kontakt
Gunter Zeuke
Leiter der AG Personalrat
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Mobil:  0172 708 93 41