Zum Inhalt springen

„Tariflohn für alle“

Die Beschäftigten in Kindertagesstätten bei freien Trägern haben Anspruch auf eine gerechte Bezahlung. Viele Arbeitgeber verweigern ihren Mitarbeiter*innen den Lohn, der ihnen für ihre qualitative hochwertige Arbeit und ihre Verantwortung zusteht. Die GEW fordert gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung muss gewährleistet sein, dass die Bezahlung auf tariflichem Niveau erfolgt.

Wie werden Kitas in Thüringen finanziert?

Die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder wird durch Gesetze und Verordnungen geregelt. In Thüringen ist dafür das 2010 in Kraft getretene Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (ThürKitaG) maßgeblich: Das Land beteiligt sich im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an den Kosten der Kindertageseinrichtungen im Wesentlichen über die Schlüsselzuweisungen und mit einem zweckgebundenen Zuschuss (Landespauschalen) an die Wohnsitzgemeinde. Die Landespauschalen ergeben sich aus den durchschnittlichen Betriebsausgaben (einschließlich der Personalausgaben) des vergangenen Haushaltsjahres. Die Wohnsitzgemeinden/Kommunen zahlen die restlichen Betriebskosten in Kitas abzgl. Elternbeiträge und ggf. möglicher Eigenanteile des Trägers.

Im ThürKitaG findet sich keine Formulierung, nur solchen Trägern eine Finanzierung zu gewähren, wenn diese sich an tariflichen Bedingungen orientieren. Einzig in einzelnen örtlichen Kinder- und Jugendhilfeausschüssen findet sich die Vorgabe, die Erteilung der Betriebserlaubnis an die Gewährung tariflicher Leistungen durch den Träger zu binden. Diese Maßgabe wird jedoch in der Praxis nur unzureichend umgesetzt. Vielmehr werden freien Trägern, die TVöD-Anwender sind, tarifvertragliche Leistungen vorenthalten (z. B. die Eingruppierung von Stellvertreter*innen der Kita-Leitung laut TVöD-Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst) oder sie werden bei Bewerbungen um Betriebsübergänge von kommunalen Einrichtungen ausgegrenzt und benachteiligt. Dafür findet sich der Einsatz für gute Tarifverträge (orientiert am öffentlichen Dienst) im Koalitionsvertrag der Rot-Rot- Grünen Thüringer Landesregierung. Dort heißt es: „Wir werden mit den Sozialpartnern Wege beraten und unterstützen, welche guten und tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen (Grundlage ist der TVöD) flächendeckend zur Geltung verhelfen.“

Was will die GEW?

Um dem Anspruch „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ gerecht zu werden, fordert die GEW den Landesgesetzgeber auf, das ThürKitaG um eine Tariftreueklausel zu erweitern. Zur finanziellen Untersetzung der Tariftreue muss der Freistaat Thüringen sich zudem verpflichten, die öffentliche Finanzierung so zu gewährleisten, dass ein tarifvertragliches Entgelt entsprechend TVöD überhaupt gezahlt werden kann.

Und wie will sie das erreichen? 

  • „Tariflohn für alle“ – dieses Ziel zu erreichen, bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Wir müssen analysieren, wer wem für welche Aufgaben Geld gibt. Wir müssen herausfinden, wie die zur Verfügung gestellten Mittel bei den Trägern und schließlich in den einzelnen Kitas ankommen und wie sie verwendet werden.
  • „Tariflohn für alle“ – erreicht die Gewerkschaft nicht, indem der Vorstand einen Brief an den Ministerpräsidenten schreibt. Die Politik muss spüren, dass Viele dahinter stehen und es eine Forderung ist, die Priorität hat. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, der Wertschätzungund der Anerkennung der Arbeit.

Euer Engagement, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss sichtbar sein. Zeigt, dass Ihr es nicht länger hinnehmt, mit Billiglöhnen abgespeist zu werden. Informiert Euch über die Kampagne, beteiligt Euch an Aktionen, benutzt das Kampagnenmaterial um mit Euren Kolleg*innen ins Gespräch zu kommen! Das findet Ihr alles hier.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98
Nadine Hübener