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Landesregierung schließt Beteiligungsvereinbarung mit tbb und DGB

Die Thüringer Landesregierung hat mit dem tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen eine Vereinbarung über moderne beamtenrechtliche Beteiligungsregelungen geschlossen.

Die Thüringer Landesregierung hat mit dem tbb beamtenbund und tarifunion thüringen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen eine Vereinbarung über moderne beamtenrechtliche Beteiligungsregelungen geschlossen.   
   
    Pressemitteilung des DGB Hessen-Thüringen vom 28.10.2010

„Die bisherige Einbeziehung des DGB und des Beamtenbundes erfolgte bislang auf Grundlage eines Rundschreibens des Innenministeriums aus dem Jahre 1992. Mit der nunmehr von beiden Seiten ausgearbeiteten Beteiligungsvereinbarung soll die bereits bislang gute Zusammenarbeit mit dem DGB und dem tbb in den beamtenrechtlichen Fragen weiter ausgebaut werden. Dies ist im Interesse alle Beamtinnen und Beamten hier im Freistaat“, sagte Innenminister Prof. Peter-Michael Huber.

Nach der Vereinbarung sind die gewerkschaftlichen Spitzenvertretungen der Beamtinnen und Beamten in Thüringen umfassend und frühzeitiger als bisher an den allgemeinen Regelungen der beamtenrechtlichen Verhältnisse zu beteiligen.

„Die Vereinbarung ist ein gemeinsamer Erfolg der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und des Innenministers des Freistaats Thüringen“, sagten unisono der Vorsitzende des tbb Helmut Liebermann und der Vorsitzende des DGB-Bezirks Hessen-Thüringen Stefan Körzell.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, durch hochqualifizierte und hochmotivierte Beschäftigte dauerhaft einen zukunftsorientierten und leistungsfähigen öffentlichen Dienst in Thüringen zu sichern. Mit dem Vertragsabschluss werden die erforderlichen Werkzeuge bereitgestellt, damit wir die von uns angebotene verantwortliche Teilhabe an der Gestaltung der dafür notwendigen Rahmenbedingungen auch realisieren können“, erklärte dbb-Landesbundschef Liebermann.

Körzell: „Ein moderner leistungsfähiger öffentlicher Dienst braucht Beschäftigte, die mit hohem Sachverstand eigenverantwortlich handeln und über soziale Kompetenzen verfügen. Damit ist unvereinbar, dass die Arbeitsbedingungen von Beamtinnen und Beamten noch immer einseitig per Gesetz oder Verordnung bestimmt werden. Dies muss überwunden werden. Deshalb sind die Beteiligungsrechte der Beamtinnen und Beamten, ihrer Gewerkschaften und Spitzenorganisationen auszubauen und verbindlich zu regeln. Die heute unterzeichnete Beteiligungsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“

Mit der Vereinbarung werden das in § 98 Thüringer Beamtengesetz vorgeschriebene Verfahren der Beteiligung der gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen bei der Regelung beamtenrechtlicher Verhältnisse von allgemeiner Bedeutung förmlich geregelt und Spitzengespräche für einen vertrauensvollen und offenen Dialog verabredet. Huber: „Die Gewerkschaften werden rechtzeitig über entsprechende Entwürfe der Landesregierung informiert, um ihnen bereits im Vorfeld Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus werden sie in der Abstimmung der Gesetzesentwürfe im Rahmen einer förmlichen Beteiligung eingebunden.“

„Wir wollen die Entscheidungsspielräume nutzen, die der Freistaat seit der Föderalismusreform durch die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das öffentliche Dienstrecht vom Bund auf die Länder erhalten hat. Dies geht nur gemeinsam mit den Beschäftigten und in enger Abstimmung zwischen der Landesregierung und den Spitzenorganisationen der Beamtinnen und Beamten im Land und bei den Kommunen. Die Leistungsfähigkeit und Motivation des öffentlichen Dienstes sind entscheidende Voraussetzungen für einen Erfolg des Landes und ein echter Standortvorteil“, sind sich die Unterzeichner einig.