Auszug aus dem Schreiben vom 23. September 2020:
„Die Kolleginnen und Kollegen befürchten, dass die rückwirkende Zahlung im Monat November stattfindet, dem Monat, in dem auch die Jahressonderzahlung fällig ist. Für viele der Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies ein Problem bei der Berechnung der Einkommenssteuer, sie hätten noch deutlich weniger von der Zahlung als in anderen Monaten. Wir fordern Sie daher auf, das Landesamt für Finanzen anzuweisen, die Auszahlung keinesfalls für den Monat November 2020 zu veranlassen.
Vielmehr gehen wir davon aus und haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass die rückwirkende Zahlung nun endlich in der Septemberabrechnung Berücksichtigung findet.
Es ist aufgrund der sehr späten Umsetzung des Tarifvertrages bereits jetzt ein Vertrauensverlust in die maßgeblichen Institutionen entstanden. Tragen Sie bitte mit dafür Sorge, dass dieser Vertrauensverlust nicht noch stärker wird.“