Hier unsere Information vom 12.12.2019:
Die Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die neuen S-Tabellen liegen vor. Somit kann nun auch ermittelt werden, welches Gehalt Ihr ab dem 01.01.2020 erhalten werdet. Hier die Details für Euch:
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
die Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die neuen S-Tabellen liegen vor. Somit kann nun auch ermittelt werden, welches Gehalt Ihr ab dem 01.01.2020 erhalten werdet.
Klar ist: Die neue S-Tabelle ist ein Erfolg!
Sie beinhaltet langfristig substanzielle Gehaltssteigerungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst, auch durch neue Eingruppierungen von koordinierenden Erzieher*innen und Kindheitspädagog*innen.
Mit der vorliegenden Tarifinfo (herunterladbar nur für eingeloggte GEW-Mitglieder) wollen wir ausführlicher erläutern, welche Änderungen sich aus dem Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst ergeben. Beantworten wollen wir folgende Fragen:
Bei Fragen zum Inhalt oder zum Einloggen hilft Euch die Tarifreferentin Nadine Hübener weiter.
Die Überleitung erfolgt übrigens automatisch, Ihr müsst keine Anträge stellen.