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Bundesverfassungsgericht bestätigt gewerkschaftliche Position

Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte mussten bisher einen besonderen Abschlag bei ihrer Altersversorgung hinnehmen. Diese Regelung wurde immer wieder vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften kritisiert.

Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte mussten bisher einen besonderen Abschlag bei ihrer Altersversorgung hinnehmen. Diese Regelung wurde immer wieder vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften kritisiert.   
   
Nachdem der Europäische Gerichtshof in einem ersten Schritt diese diskriminierende Regelung für Fälle ab 1990 verwarf, sorgte nun das Bundesverfassungsgericht für ein generelles Aus. Das Gericht erklärte die bisher bestehende Vorschrift für nichtig. Einmal mehr hat sich die gewerkschaftliche Argumentation dank des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes durchgesetzt. Dies war notwendig, weil die öffentlichen Arbeitgeber nicht auf den Vorschlag des DGB eingegangen sind, von sich aus die Regelung nicht mehr anzuwenden.

Pressemitteilung DGB vom 11.07.2008