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Kinder suchen dringend ein neues zu Hause - St. Elisabeth-Verein e.V. Thüringen bietet qualitativ hochwertige Arbeitsmöglichkeiten

Die Sozialpädagogische Kinder- und Jugendhilfe Thüringen des St. Elisabeth-Vereins e.V. arbeitet seit 1993 als eigener Geschäftsbereich des Stammsitzes Marburg im Freistaat. Die thüringischen Kolleg*innen haben sich dabei auf professionelle familienintegrative Settings spezialisiert. Das heißt, dass von einer sozialpädagogischen Fachkraft bis zu zwei Kinder in der eigenen Familie betreut werden.

Der Bedarf ist hoch!

„Gegenwärtig können wir die vielen Aufnahmeanfragen von den Jugendämtern bei weitem nicht bedienen“, so das langjährige GEW-Mitglied Michael Schade aus Apolda. „Da blutet einem manchmal das Herz.“ Michael Schade arbeitet seit 16 Jahren beim St. Elisabeth-Verein e.V. und seit etwa 10 Jahren als Fachberater. Er betreut die Mitarbeitenden,welche Kinder in ihre Familie aufgenommen haben, ist mindestens einmal monatlich vor Ort und kümmert sich um die fachliche Begleitung. Als Vorsitzender der Mitarbeiter*innenvertretung hat er zudem stets ein offenes Ohr für die aktuell 33 Kolleg*innen,die sich thüringenweit dieser verantwortungsvollen Aufgabe gestellt haben. Wenn Michael Schade von seinem Verein spricht, dann hört man den Stolz über seine Arbeit deutlich heraus. „Der St. Elisabeth-Verein ist ein weltoffener Dienstgeber der gut für seine Mitarbeitenden sorgt. Die Fluktuation ist ausgesprochen gering.“

Gute Arbeitsbedingungen

So arbeiten die Kolleg*innen in sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen. Die Vergütung erfolgt nach den Allgemeinen Vertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Mitteldeutschland. So kommen die meisten in Vollzeit auf ca. 2.000 € Netto monatlich plus einem 13. Monatsgehalt von 100%. Alle Mitarbeitenden erhalten eine Rentenzusatzversorgung. Eine kirchliche Zugehörigkeit ist nicht notwendig. Die Mitarbeitenden werden rundherum betreut, so mit monatlicher externer Supervision und kollegialer Beratung. Gemeinsame Feste und Feiern gehören ebenso dazu wie Fortbildungen sowie Urlaubs- und Krankenvertretungen. Zwingend erforderlich ist aber ein Abschluss als „Staatlich anerkannte(r) Erzieher/-in“, „Staatlich anerkannte(r) Heilpädagogin/Heilpädagoge“ oder als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge.

Das Landesjugendamt erteilt für jede Unterbringung eines Kindes eine Betriebserlaubnis – ähnlich die für ein Kinderheim. Natürlich sollte für jedes Kind ein eigenes Zimmer vorhanden sein. Da die aufgenommen Kinder in der Regel bis zur Volljährigkeit in den Familien betreut werden, die Kinder aber bei der Aufnahme noch im Kindergarten- oder Grundschulalter sind, leben die neuen „Eltern auf Zeit“ viele Jahre mit diesen zusammen. Zur Versorgung eines Kindes erhalten die Mitarbeitenden eine monatliche Versorgungspauschale.

Wer sich vorstellen kann, pädagogisches Handeln und Familienleben verbinden zu wollen, bewirbt sich bitte per E-Mail oder per Post an:

Michael Schade, St. Elisabeth-Verein e.V.