Studium in Corona-Zeiten
Informationen zum Härtefalldarlehen
Die GEW hat die von der Bundesregierung geplanten Überbrückungshilfen für Studierende als „Etikettenschwindel“ abgelehnt, weil die KFW-Darlehen lediglich in der Startphase zinslos seien. Echte Hilfe verspricht dagegen das Härtefalldarlehen des 'Studierendenwerks Thüringen'.
Thüringer Student*innen bietet sich eine echte Überbrückungsmöglichkeit durch das Härtefalldarlehen des ‘Thüringer Studierendenwerks’. Antragstellenden Studierenden wird auf den Seiten eine unkomplizierte und zügige Hilfe zugesichert. Voraussetzung hierfür ist eine unverschuldete prekäre Finanzlage infolge der Corona-Pandemie. Beantragt werden können Kurzdarlehen, mittelfristige Darlehen und langfristige Härtefalldarlehen.
Während Kurzdarlehen bis zu einer Höhe von 800 € möglich sind, könne das Studierendenwerk laut eigener Darstellung aus Mitteln des Deutschen Studentenwerks (DSW) sowie aus eigenen Mitteln „zinslose Darlehen für maximal 12 Monate vergeben. Diese Möglichkeit ist für bedürftige Studierende vorgesehen, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, die das Studium gefährdet.“
Formulare, Vorgehensweise und einzureichende Unterlagen sind direkt der Homepage des ‘Thüringer Studierendenwerks’ zu entnehmen. Über die Anträge wird in zeitlicher Reihenfolge ihres Einganges beschieden solange Mittel bereitgestellt sind. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für die Vergabe finden sich in den Richtlinien des Studierendenwerks.