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Beamtenperspektive

Inflation, Alimentation und Besoldung

In den vergangenen Monaten gab es starke Preissteigerungen in allen Bereichen, die Inflation wird voraussichtlich im Jahr 2022 bei 7,9 % liegen. Daran sollten sich alle Tarifabschlüsse orientieren, die im Jahr 2023 ausgehandelt werden.

Symbolbild - Quelle: Canva Pro

Bei den anstehenden Tarifverhandlungen sollte grundsätzlich beachtet werden, dass die Grundvergütung von allen Beschäftigten „dauerhaft“ erhöht werden muss, dies betonte der GEW-Tarifchef Daniel Merbitz im Juni 2022. Insbesondere da es in den vergangenen beiden Jahren „Leermonate“ für die Beschäftigten gab und im letzten Tarifvertrag (TV-L) „niedrige tabellenwirksame Gehaltserhöhungen“ vereinbart worden waren.

Mit den neuen Tarifvereinbarungen müssen Realeinkommensverluste verhindert werden und diese sollten so ausgestaltet sein, dass sie den Anforderungen an eine amtsangemessene Alimentation entsprechen. Denn diese Abschlüsse werden zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

Amtsangemessene Alimentation ist zu gewährleisten

Und hier gibt es gegenüber der letzten Tarifrunde 2021 eine neue Situation. Seit 2020 müssen die politisch Verantwortlichen in Thüringen bei ihren Tarifabschlüssen darauf achten, dass mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, um eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten.

Im Jahr 2020 legten mehr als 13.000 und im Jahr 2021 über 6.600 der Thüringer Beamtinnen und Beamten Widerspruch gegen ihre Besoldung ein. Leider führten diese Widersprüche bisher zu keinem Erfolg. Deshalb wurden im Jahr 2022 über 730 Klagen bei Thüringer Verwaltungsgerichten eingereicht, um der Forderung nach einer amtsangemessenen Alimentation Nachdruck zu verleihen.

Neu ist also, dass die Höhe der Besoldung nicht mehr nur von den erzielten Tarifabschlüssen abhängt, sondern fünf Parameter erfüllt sein müssen, damit von einer amtsangemessenen Alimentation gesprochen werden kann.

  1. Im ersten Schritt wird geprüft, wie sich die Tariflöhne (TV-L) in den vergangenen 15 Jahren entwickelt haben.
  2. Als zweites wird die Entwicklung des Nominallohns in Thüringen näher betrachtet, auch hier werden die letzten 15 Jahre herangezogen.
  3. Und als dritter Parameter werden die Verbraucherpreise ausgewertet. Die allgemeinen Preissteigerungen fließen also mit ein, um eine amtsangemessene Alimentation zu ermitteln.
  4. Neben diesen drei Parametern wird noch ein Besoldungsvergleich mit der Grundsicherung („Bürgergeld“) durchgeführt. Die Berechnungen des Freistaats haben ergeben, dass eine vierköpfige Beamtenfamilie (Besoldungsgruppe A 6, Alleinverdiener) mit der Nettobesoldung etwa 16 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegt, aber nur wenn es eine Besoldungserhöhung zum 01.01.2023 gegeben hätte.
  5. Abschließend werden die Abstände zwischen zu vergleichenden Besoldungsgruppen betrachtet. Es wird ein Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und der anderen Bundesländer durchgeführt. Hier schneidet der Freistaat gar nicht schlecht ab, denn die Thüringer Besoldung liegt meist knapp über dem Durchschnitt.

Konkrete Umsetzung

Anhand dieser Parameter kam die Landesregierung zu dem Ergebnis, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zum 01.01.2023 um 3,25% anzuheben ist. Zusätzlich werden „inflationsbedingte Sonderzahlungen in einer Größenordnung von 1.000 bis 3.000 Euro“ vorgeschlagen, um der Preisentwicklung der letzten Monate entgegenzuwirken.

Dementsprechend hat Thüringen als Besoldungsgesetzgeber im November 2022 ein „Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation“ in den Landtag eingebracht.

Der DGB Hessen-Thüringen und die GEW Thüringen „begrüßen […] das Ziel, die Thüringer Alimentation zu jedem Zeitpunkt verfassungskonform auszugestalten“.

Kontakt
Mike Stieber
Schatzmeister
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