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Hochschulfinanzierung nach dem Auslaufen der Pakte – wie weiter?

Noch geht es den Thüringer Hochschulen relativ gut: In der Rahmenvereinbarung IV wird den Hochschulen für die Jahre 2016 bis 2019 eine jährliche Steigerung der Zuweisungen an Landesmitteln in Höhe von 4% zugesichert – allerdings ausgehend von einem schon zu geringen Niveau. Die Unterfinanzierung wird auf diese Weise fortgeschrieben, ohne dass es allerdings zu massiven Einschnitten bzw. Kürzungen kommt. Außerdem erhalten sie noch bis 2023 Bundesmittel aus dem Hochschulpakt 2020. Damit die Hochschulen angesichts der starken Nachfrage ausreichend Studienplätze zur Verfügung stellen können, gibt es daraus pro zusätzlichem/r Studienanfänger 13.000 EUR, die auf vier einheitliche Jahresraten aufgeteilt werden. Im Jahr 2017 kommen auf diese Weise immerhin 58,5 Mio € zusammen, die Thüringen vom Bund erhält und die den Hochschulen zusätzlich zu den 413 Mio € aus Landesmitteln zur Verfügung stehen.

Quelle: RABE KARIKATUR

2019 wird allerdings der Länderfinanzausgleich neu geregelt und der Solidarpakt II ist zu Ende. Zudem läuft 2020 auch die aktuelle Förderperiode der europäischen Regionalpolitik aus, von der Thüringen immer noch besonders profitiert. Wie wird es also weitergehen, wenn sowohl Rahmenvereinbarung IV als auch Hochschulpakt 2020 ausgelaufen sind? Sicher ist, dass der Freistaat Thüringen kaum in der Lage sein wird, seine Aufgaben im bisherigen Umfang wahrzunehmen. Eine grundlegende Neugestaltung der Finanzierungsmechanismen ist daher erforderlich. Schon jetzt beteiligt sich der Bund an der Kofinanzierung der Hochschulen, allerdings in zeitlich begrenzter und projektbezogener Form. Für die aus Bundesmitteln an Hochschulen Beschäftigten bedeutet das meist, dass sie – unabhängig davon, ob ihre Tätigkeit eine Daueraufgabe darstellt oder nicht – nur befristet beschäftigt sind. 

Gerade diese Bundesprogramme tragen zum hohen Befristungsgrad sowohl des Personals in Verwaltung und Technik als auch des wissenschaftlichen Personals bei. Die GEW fordert daher, dass der Bund dauerhaft an der Grundfinanzierung der Hochschulen beteiligt wird, indem befristete Bundesprogramme in dauerhafte Bundeszuschüsse für die Hochschulen überführt werden.

Dabei muss sichergestellt werden,dass die dauerhaften Bundeszuschüsse für den Hochschulbereich nicht zu Kürzungen bei Landesmitteln führen. Außerdem wird gefordert, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern konsequent abzuschaffen, indem sowohl die Beschränkung der Zusammenarbeit in der Wissenschaft auf Fälle besonderer Bedeutung als auch das Einstimmigkeitsprinzip aufgehoben werden. So steht es in einem „Hochschulfinanzierung sichern– gute Beschäftigung garantieren“überschriebenen Leitantrag, der auf dem 28. Gewerkschaftstag der GEW im Mai 2017 diskutiert und beschlossen werden soll. Während Landespolitiker*innen das Auslaufen der Pakte bislang vorwiegend als Drohkulisse genutzt haben, dass 2019 alles schlechter wird und mindestens die Lichter an den Hochschulen ausgehen, scheint sich im Wissenschaftsministerium inzwischen die Erkenntnis durchzusetzen, dass es ohne den Bund nicht geht:

Im so genannten 10-Punkte-Papier vom 30.06.2016 schlägt das TMWWDG einen neuen Hochschulfinanzierungsvertrag von Bund und Ländern vor, der unbefristet laufen und frühestens 2030 kündbar sein soll. Der Bund soll sich dauerhaft mit 4 Mrd. € jährlich an den Kosten der Hochschulen beteiligen, wovon allein 1,6 Mrd. für den momentan sträflich vernachlässigten Hochschulbau verwendet werden sollen. Für die Thüringer Hochschulen würde das immerhin jährlich etwa 100 Mio.€ vom Bund bedeuten. Der Abschluss eines solchen Hochschulfinanzierungsvertrages könnte endlich auch dazu führen, dass mehr unbefristet eingestellt wird.

Dieser Vorstoß des TMWWDG hat leider zu wenig Beachtung gefunden.Möge daher unser Gewerkschaftstagsbeschluss zu einer Kehrtwende in der Hochschulfinanzierung beitragen.

Kontakt
Thomas Hoffmann
Stellvertretender Landesvorsitzender
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Thomas Hoffmann