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Ich durfte dabei sein!

Herausforderungen in der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung

Bericht vom Jahresseminar des Landesseniorenrat Thüringen e.V. in Bad Blankenburg

Bei der Versorgung älterer Menschen in Deutschland spielt der Freiwilligendienst eine wachsende Rolle. Wie kann ein Miteinander von staatlicher Versorgung im Ehrenamt gelingen? Die Frage ist: Nutzt unser Staat das Ehrenamt als Sparmodell oder ist der Freiwilligenbereich eine sinnvolle Ergänzung? Beides zählt, denn das Ehrenamt hat seine Tradition seit 20 Jahren. Nutzt unser Staat aber das Ehrenamt verstärkt, um Dienstleistungen anzubieten, für die er sonst viel Geld bezahlen müsste? Also ein Sparmodell? Wir sind aber kein Notnagel. Ehrenamtliches Engagement darf nicht Lückenbüßer für eine schlechte staatliche Versorgung sein.

Die staatliche Vorsorge der Gesundheitsvorsorge benötigt Infrastruktur beziehungsweise einen neuen Systemtyp. Die Sektorenarchitektur des Gesundheitssystems passt nicht mehr. Das heißt: Gesundheitsfürsorge ist staatliche Daseinsfürsorge. In Deutschland wird diese nach dem Bismarck-Systemtyp „anlassbezogen“ und „arztvorbehalten“ zur Verfügung gestellt. Grundlage hierfür ist das Sozialgesetzbuch V über die Krankenversicherung, das 1989 aus der Reichsversicherungsordnung (RVO1911) hervorging. Die Gesundheitsversorgung wird nach diesem Modell weder mit geographischem Bezug strukturiert noch interprofessionell oder menschenzentriert geplant.

Was muss sich ändern?

Grundlage ist ein neu zu schreibendes Sozialgesetzbuch 13. Ausgangspunkt der Versorgungssituation ist der „Mensch“ und nicht die ärztliche Berufsgruppe. Ob sich das in Deutschland so umsetzen lässt, wage ich zu bezweifeln. Die Lobbyisten werden dies zu verhindern wissen. Wir könnten uns von den skandinavischen Ländern hier einiges abschauen.

Kontakt
Gabriele Matysik
Landessenior:innenvertreterin
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0