Jetzt fehlt nur noch Planungssicherheit für Beschäftigte
GEW Thüringen begrüßt Landtagsbeschluss zur Finanzierung der Hochschulen
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Thüringen begrüßt, dass der Thüringer Landtag am heutigen Freitag mit seiner Zustimmung zur Rahmenvereinbarung V die Weichen für die Finanzierung der 10 staatlichen Thüringer Hochschulen bis 2025 gestellt hat.
„Mit seiner Zustimmung zur jährlich vierprozentigen Steigerung der Haushaltsmittel gibt der Landtag den Hochschulen Planungssicherheit. Wir erwarten jetzt, dass die Hochschulleitungen diese Sicherheit zügig an ihr Personal weitergeben, indem mit Daueraufgaben befasste Beschäftigte jetzt schnell entfristet werden“,
fordert Thomas Hoffmann, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW Thüringen. Es sei ein Unding, dass zahlreiche Lehrende, die in diesem Semester Höchstleistungen bei der kurzfristigen Umstellung auf digitale Lehrformate erbracht haben, immer noch befristet beschäftigt sind und nicht wissen, wie es nach Jahresende weitergeht. Aber auch zahlreiche Beschäftigte mit anderen Daueraufgaben – beispielsweise in der Qualitätssicherung oder Digitalisierung - sind befristet beschäftigt. Um gute Leute zu halten und ihnen Perspektiven zu bieten, müssen die Hochschulleitungen jetzt dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse anbieten und dürfen nicht bis Jahresende warten, wenn jedes Detail der Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen ausgehandelt sein wird.
Die GEW Thüringen begrüßt die Fortschreibung der 4-prozentigen jährlichen Steigerung in der am 17. Juli 2020 vom Landtag beschlossenen Rahmenvereinbarung V für die Jahre 2021 bis 2025. Die Zuschüsse für die staatlichen Hochschulen steigen somit von 496 Mio. € im Jahre 2021 bis auf 580 Mio. € im Jahre 2025. Positiv bewertet die GEW Thüringen zudem die Schwerpunktsetzungen in den Bereichen Lehrer*innenbildung, Stärkung der Ingenieurwissenschaften, Ausbau digitaler Arbeitsformen in Lehre, Forschung und Verwaltung sowie des Transfers in Wirtschaft und Gesellschaft.
Darüber hinaus werden Anreize geschaffen, den Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse zu erhöhen. Die GEW weist seit vielen Jahren auf die Defizite in diesen Bereichen hin – beispielsweise durch das Templiner Manifest (2010) oder den Herrschinger Kodex (2012). Für die qualitativ bestmögliche Wahrnehmung von Daueraufgaben in Forschung und Lehre hält sie es für essenziell, dort verlässliche Beschäftigungsbedingungen zu bieten und nicht auf kurzzeitig befristetes Personal zu setzen.
Kritisiert hatten die Gewerkschaften und Personalräte die mangelnde Einbeziehung in den Entstehungsprozess der Rahmenvereinbarung und den darauf aufbauenden Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Künftig ist jetzt zumindest die Einbeziehung der Landeswissenschaftskonferenz im Rahmen einer Arbeitsgruppe zu Beratungen über die zukünftige Struktur der Thüringer Hochschullandschaft vorgesehen.
Im Bereich der Lehrer*innenbildung hätte sich die GEW mehr Mut gewünscht. So bleibt es bei der schulstufenbezogenen Lehramtsausbildung bei einem Prüfauftrag, wie eine Umsetzung erfolgen könnte. Ein klares Bekenntnis zur Reform der Lehrer*innenbildung fehlt.
Bei der 4-prozentigen Steigerung der Budgets gilt es, weitere Dinge zu berücksichtigen. Neben den Lohnsteigerungen in Größenordnung von 3 Prozent ist aus dem Hochschulbudget auch ein wachsender Posten an Pensionsleistungen zu bestreiten. Der Landesanteil für die Umsetzung des „Zukunftsvertrages Studium und Lehre stärken“ ist ebenfalls schon in die Steigerung eingepreist.
Kritisch sieht die GEW Thüringen außerdem, dass Bauvorhaben zunehmend aus den Hochschulbudgets selber finanziert werden sollen, was angesichts des Investitionsstaus zu erheblichen Mehrbelastungen führt und nur auf Kosten des Personalbudgets geschehen kann.
Die GEW Thüringen unterstützt ausdrücklich die klaren Worte der Abgeordneten Christian Schaft (LINKE) und Thomas Kemmerich (FDP) sowie Minister Wolfgang Tiefensee (SPD) im Plenum bezüglich eines Änderungsantrages der AfD-Fraktion, in dem unter anderem die Erhebung von Studiengebühren für ausländische Studierende gefordert wurde. Der Antrag ist mit den Stimmen der demokratischen Fraktionen im Landtag abgelehnt worden. Thüringen bekennt sich damit deutlich zu einem freien Zugang zu Bildung, unabhängig von der Nationalität oder dem sozialen Umfeld der jungen Menschen, die an den Thüringer Hochschulen ihren Beitrag leisten, um unsere Gesellschaft auch zukünftig voranzubringen.
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