„Wenn der Haushalt so beschlossen werden sollte, würde das einen Bruch des rot-rot-grünen Koalitionsvertrags darstellen. Diese Landesregierung hatte sich doch explizit dazu verpflichtet, Studierenden eine ausreichende soziale Infra- und Beratungsstruktur an den Hochschulen zur Verfügung zu stellen!“
Es muss eine aufgabengerechte Finanzierung des Studierendenwerkes Thüringen verbunden mit der Kompensation allgemeiner Kostensteigerung vorhanden sein. Dazu muss das Thüringer Studierendenwerksgesetz angepasst werden, so dass der Freistaat seiner sozialen Verantwortung gegenüber den Studierenden nachkommen kann.
Im aktuellen Wirtschaftsplan 2016 weist das Studierendenwerk ein Defizit von circa einer Million Euro aus. Momentan schließt das Gesetz eine Landesbeteiligung an den regelmäßigen Kostensteigerungen aus. Ohne die Anpassung dieser Regelung würden die Semesterbeiträge schon 2016 bis zu 30% ansteigen. Zusätzlich stehen Preiserhöhungen der Semestertickets an. Bereits in den letzten Semestern sind die Studierendenwerksbeiträge angestiegen, wurden Essenspreise erhöht und notwendige Leistungserweiterungen unterlassen.
Für ein gelingendes Studium sind die vom Studierendenwerk bereitgestellten Angebote unverzichtbar. Dazu gehören neben Mensaversorgung, studentischem Wohnen und Beratungsangeboten auch die Kinderbetreuung und Förderung studentischer Kultur.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
- Lysett Wagner lysett.wagner(at)gew-thueringen(dot)de (Leitungsteam Referat Hochschule und Forschung)
oder an:
- Mike Niederstraßer lass(at)gew-thueringen(dot)de (Landesausschuss der Studentinnen und Studenten)