Das Stellenabbaukonzept für den öffentlichen Dienst ist zu prüfen, aktuell anzupassen oder auszusetzen – vor allem im Schulbereich!
Zu berücksichtigen sind:
- Zusätzliche Einstellungen zur Absicherung aller neuen Aufgaben (unter anderem die thüringenweite Errichtung von Gemeinschaftsschulen, die Entwicklung der Ganztagsschulangebote, die Erweiterung der Kapazitäten für die Lehrerbildung).
- Ausreichende Stellen für Inklusion müssen im Haushalt verankert werden.
- Unterrichtsabsicherung braucht eine tatsächliche Installation einer ausreichenden Vertretungsreserve mit Untersetzung im Stellenplan.
- Zusätzliche Stellen für die unbefristete Einstellung von Lehrern für „Deutsch als Zweitsprache“ und für die Integration der Flüchtlinge in den Schulen sind erforderlich.
- Individuelle Förderung aller Schüler*innen, Inklusion und Integration bedürfen mindestens eine Anrechnungsstunde für alle Klasssenlehrer*innen.
- Die Einheit von Grundschule und Hort ist stellenmäßig ausreichend zu untersetzen.
Im Haushaltsgesetz ist für den Schulbereich zu verankern:
- Ersatzeinstellungen im Rahmen des Haushaltes sind jeder Zeit zu ermöglichen.
- Eine Entlastung der Lehrkräfte und des Haushaltes durch Teilzeitregelungen.
- Die aktuellen Entwicklungen müssen in den Schulnetzplanungen berücksichtigt werden.
Eine Demographievereinbarung Bildung muss kommen!