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Was versteht die GEW Thüringen unter einer guten Anerkennungskultur?

Ziel einer guten Anerkennungskultur muss sein, dass Beschäftigte die anspruchsvolle pädagogische und wissenschaftliche Tätigkeit mit Freude und hoch motiviert ausüben. Gute Anerkennung muss eine Willkommenskultur in der Berufseinstiegsphase, eine Wertschätzungskultur während des Berufslebens und in der Phase des Berufsausstiegs in folgenden immateriellen und materiellen Bereichen einbeziehen:

Immaterielle Anerkennung

  • Prinzipiell müssen Maßnahmen einer guten Feedbackkultur und die Herausbildung von Selbst- und Sozialkompetenz in Lehre, Ausbildung, Fort- und Weiterbildung für alle Beschäftigten, insbesondere für Leiter/innen von Einrichtungen, verbindliche Bestandteile und in der Umsetzung im Berufsalltag evaluiert werden.
  • Der Berufseinstieg ist so zu gestalten, dass dessen Anforderungen gut zu bewältigen sind. Wenn vom Berufseinsteiger gewünscht, gehört dazu eine stufenweise Berufseingangsphase ähnlich den Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Obligatorisch müssen Mentoringverfahren (Personalentwicklungsinstrumtent) zur Begleitung des Einstiegs durch erfahrene Kolleg/innen sein.
  • Die Wertschätzung im Berufsleben in Form von Feedback und Lob muss durch regelmäßige verbindliche Mitarbeitergespräche mit darin gut geschulten Vorgesetzten erfolgen. Die Evaluierung dieser Maßnahmen ist zwingend erforderlich. Weitere Formen der Wertschätzung sind Angebote von Supervisionen, Fallanalysen und kollegialer Beratung.
  • Für die GEW Thüringen bedeutet Wertschätzung im Berufsleben auch die Abschaffung von sachgrundlosen befristeten und damit prekären Beschäftigungsverhältnissen.
  • Es sind alternsgerechte Arbeitsbedingungen durch konsequente Gefährdungsbeurteilung, belastungsadäquate Arbeitszeitmodelle (z. B. Familienzeit, Pflegezeit, Altersteilzeit) und betriebliches Eingliederungsmanagement zu schaffen. Voraussetzung dafür ist die Einbettung des Themas des Älterwerdens in die Kultur der jeweiligen Einrichtung.

Materielle und finanzielle Anerkennung

Gemäß des Gewerkschaftstagbeschlusses Nr. 156 von 2013 tritt die GEW für das Prinzip gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit bei gleichwertiger Ausbildung ein. Aus dieser zentralen Forderung ergeben sich folgende weitere Maßnahmen der materiellen Anerkennungskultur:

  • Die stärker als bisher an Qualitätskriterien orientierte Umsetzung der bereits vorhandenen gesetzlichen Regelungen zur Beförderung und Höhergruppierung muss erreicht werden. Eine willkürfreie und nachvollziehbare Bewertung der Beschäftigten wird insbesondere durch Einbeziehung eines größeren Personenkreises geschaffen. Über die/den Schulleiter/in hinaus könnten dies beispielsweise Personalräte oder Mitarbeitervertreter/innen, sein. Diese Regelungen müssen für Arbeitnehmer*innen ebenso gelten. Auf dieser Basis muss eine adäquate Regelung für den Hochschulbereich gefunden werden.
  • Prämien, Ehrungen, Ansprüche auf ein Sabbatjahr oder andere Freistellungsphasen, finanzielle Zuwendungen für Projekte, Vorhaben und besondere Leistungen oder andere Maßnahmen könnten entscheidend zur Anerkennung von erbrachten Leistungen beitragen.
  • Eine wichtige Form der Anerkennung der Arbeit ist das für die Lebensführung ausreichende Einkommen. Daher müssen die Beschäftigten selbst entscheiden können, ob sie in Teilzeit arbeiten möchten.
  • Gute sachliche und finanzielle Ausstattung der Einrichtungen ist ebenso eine Form der Anerkennung pädagogischer und wissenschaftlicher Arbeit und trägt letztlich zur höheren Motivation der Beschäftigten bei.

(aus: Bildungspolitischer Leitantrag "Gute Bildung für alle - gute Bedingungen für alle" der GEW Thüringen, verabschiedet auf der 8. Landesvertreterversammlung, September 2014).

Kontakt
Thomas Hoffmann
Stellvertretender Landesvorsitzender
AdresseHeinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon: 0361 590 95 0
Mobil: 0173 389 4487