In der Organisation der Lehrer_innenbildung mischen neben den Hochschulen auch die Haupt-„Abnehmer“ der ausgebildeten Lehrkräfte, die Bundesländer, kräftig mit. In allen Bundesländern gibt es staatliche Stellen, die eine Schnittstellenfunktion zwischen Hochschulen und Schul-, Kultus- oder Bildungsministerium bilden. Leider heißen diese Stellen überall anders. In der Linkleiste haben wir Links zu den einschlägigen Internetseiten der Bundesländer zusammengestellt.
Da Lehrkräfte in Deutschland traditionell als Beamtinnen und Beamte beschäftigt sind, studieren angehende Lehrkräfte ein Lehr“amt“, welches sie meist als Lehrer_in für eine bestimmte Schulform qualifiziert, seltener eine Schulstufe. Das Lehramtsstudium endet üblicherweise mit einem Vorbereitungsdienst und einem Staatsexamen. Auch sonst spielen beamtenrechtliche Vorschriften eine Rolle: Nur wer die vollständige Lehramtsausbildung durchlaufen hat, erfüllt die „laufbahnrechtlichen Voraussetzungen“ zur Übernahme in das Beamtenverhältnis in dem Land, in dem sie_er ausgebildet wurde.
Eine Besonderheit im Schulbereich ist, dass das Laufbahnrecht nicht nur für verbeamtete Lehrkräfte gilt, sondern indirekt auch für Angestellte. Tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen (i.d.R. Vorbereitungsdienst und zweites Staatsexamen), die sog. Erfüller, werden eingruppiert „wie vergleichbare Beamte“. Die schulischen Lehrämter spiegeln das mehrgliedrige deutsche Schulsystem wider, hinken allerdings der Wirklichkeit an den Schulen oft hinterher.
Des Weiteren gibt es in den meisten Bundesländern kaum noch Beförderungsämter. Die Mehrzahl der Lehrkräfte bleibt bis zur Pensionierung in der gleichen Besoldungsgruppe. Und anders als in anderen Laufbahnen führt im Schuldienst ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule nicht automatisch in den höheren Dienst (Besoldungsgruppe A13 aufwärts). Für viele Lehrämter ist A12 gehobener Dienst das Eingangsamt, obwohl heute für alle Schularten ein Master-Abschluss und ein Vorbereitungsdienst gefordert wird.