Laut einer Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums gilt dieses Angebot einmalig und betrifft 65 beim Land angestellte Erzieher*innen. Nicht betroffen sind befristet eingestellte Elternzeitvertretungen und im Rahmen der Personalbudgetierung befristet eingestellte Personen.
Die GEW Thüringen begrüßt diesen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit innerhalb der Kollegien. Da die im Landesdienst Beschäftigten nur dann befristet eingestellt wurden, wenn sie nicht über die nötigen Ausbildungsvoraussetzungen verfügten, bedarf es dringend (nach-)qualifizierender Angebote.