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Schulsozialarbeit

Was wir begrüßen - was wir kritisch sehen - was wir anregen

Derzeit werden die Fachlichen Empfehlungen Schulsozialarbeit überarbeitet. Wir haben Hinweise zu den geplanten Änderungen gegeben und weitere Änderungsbedarfe mitgeteilt.

Foto: GEW

Was wir begrüßen

  • Änderung der Begrifflichkeit „Problem“ hin zu „Herausforderung(en)“, da diese ressourcenorientierter die Anknüpfungspunkte für die Schulsozialarbeit aufzeigt
  • gemeinsamen Bildungsverständnis auf der Grundlage des Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre zu Grund
  • Ansiedlung der Angebote der Schulsozialarbeit gleichberechtigt und auf Augenhöhe mit den an Schule tätigen Beschäftigten
  • Erweiterungen in der Zieldefinition
  • Idee von standortspezifischen Konzeptionen in Abstimmung mit dem Schulstandort
  • erweiterte und klarer definierte Anforderungen an den örtlichen Träger und den Leistungserbringer
  • Beteiligung junger Menschen an der Evaluation
  • eigener Arbeitsraum zur alleinigen Nutzung

Was wir kritisch sehen

  • Begleitung der individuellen Berufswegplanung
  • Ferienangebote

Was wir anregen

  • Die „Beratung einzelner junger Menschen zur Lösung akuter Herausforderungen im persönlichen wie auch im sozialen Umfeld“ führt nicht selten zu einer Meldung einer Kindeswohlgefährdung. Unter Umständen spielt bei einer Gefährdungsabschätzung auch die schnelle Reaktionszeit eine Rolle. Nach unserer Meinung muss es möglich sein, dass Schulsozialarbeiter:innen die fachliche Expertise zur Einschätzung einer solchen Gefahrensituation zugesprochen bekommen ohne erst den Umweg über eine Beratung mit der insofern erfahrenen Fachkraft nehmen zu müssen. Es besteht zumeist die Möglichkeit, weitere Handlungsschritte schulintern im multiprofessionellen Team bestehend aus Schulleitung, Beratungslehrer:in, Klassenleiter:in und Schulsozialarbeiter:in oder auch im regionalen Team der Schulsozialarbeit abzuwägen.
  • Wir regen an zu ergänzen, dass der konzeptionelle Rahmen der örtlichen Jugenhilfeplanung Instrumente enthalten sollte, um das Subsidaritätsgebot des SGB VIII qualitativ im Sinne einer Trägervielfalt  umzusetzen. Diese Konzepte sollten die Grundlagen und Kriterien für Interessenbekundungsverfahren und Prioritäten bei der Vergabe von Stellen an ausgewählte Schulstandorte transparent machen.
  • Zur Sicherstellung personeller Kontinuität und Qualität halten wir sowohl eine Doppelbesetzung als auch einen Mindestbeschäftigungsumfang der Schulsozialarbeiter:innen von 75 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung  in allen Schulen und Schulformen für geboten. Erst auf dieser Basis sind dann Schulen mit besonders belastenden Indikatoren zusätzlich mit Stellenanteilen auszustatten.
  • Der Ansatz, Schulsozialarbeiter:innen unbefristet zu beschäftigen, trägt maßgeblich zur Verbesserung des Angestelltenverhältnisses bei. Sicherheit des Arbeitsplatzes ist jedoch nur ein Aspekt. Um Angestelltenverhältnisse in der Schulsozialarbeit noch attraktiver zu machen und langjährig Tätige an dieses Arbeitsfeld zu binden, schlagen wir vor, nicht nur die Vergütung der Schulsozialarbeiter:innen in Anlehnung an den TVöD festzulegen, sondern generell die Anwendung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes inklusive  der einschlägigen Entgeltordnungen für die Arbeitsverhältnisse vorzuschreiben. Viele Arbeitsverhältnisse von Schulsozialarbeiter:innen mit freien Trägern berücksichtigen weder Stufenaufstiege noch Vergütungsbestandteile wie die Jahressonderzahlung oder die Leistungsorientierte Bezahlung. Auch eine höhere Eingruppierung der Schulsozialarbeiter:innen – analog beispielsweise zum Sächsischen Modell – halten wir für angemessen und im Zuge der Absicherung des Fachkräftebedarfs für zielführend. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der Schulsozialarbeit wäre in diesem Sinne anzupassen.

Die ausführliche Stellungnahme der GEW Thüringen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport finden interessierte Mitglieder (nach Anmeldung im Mitgliederbereich dieser Homepage) im Servicebereich auf dieser Seite.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98