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Hilfestellung

Wann gibt es für welche Beschäftigtengruppe ein höheres Entgelt bzw. Besoldung?

Da es immer wieder GEW-Mitglieder gibt, die Nachfragen zum TVöD, TV-L und zum Besoldungsgesetz haben, hier als Service eine knappe Zusammenfassung.

Im Frühjahr 2023 wurde der TVöD neu verhandelt. Dieser Tarifvertrag gilt für alle Beschäftigten, die bei Kommunen (Städte, Gemeinden), Landkreisen und Bund angestellt sind. Im Herbst diesen Jahres geht es weiter mit den Tarifverhandlungen zum TV-L. Am 26. Oktober beginnen die Verhandlungen und werden voraussichtlich Anfang Dezember abgeschlossen sein. Dann haben auch die Angestellten des Landes Thüringen einen neuen Tarifvertrag (TV-L). Grundsätzlich gilt, dass möglichst viele Arbeitnehmer:innen in einer Gewerkschaft Mitglied sein sollten. Je mehr Mitglieder sie hat, umso bessere Tarifverträge kann sie durchsetzen. Es liegt also im Eigeninteresse der Beschäftigten, Mitglied in einer Gewerkschaft zu sein. Die GEW Thüringen hat auf ihrer letzten Landesvertreterversammlung 2022 beschlossen, dass sie sich dafür einsetzt, dass Gewerkschaftsmitglieder einen Bonus erhalten sollen. Neben diesen beiden Tarifverträgen und den jeweiligen Beschäftigtengruppen gibt es noch eine dritte Gruppe. Die Vergütung der Thüringer Beamt:innen wird nicht in Tarifverträgen vereinbart, sondern die Abgeordneten des Thüringer Landtags beschließen darüber. In der Regel folgt dies dem neu verhandelten Tarifvertrag.

 

Tarifverträge und Besoldungsgesetz: Laufzeit Inhalte Bewertung und Ausblick
TVöD 24 Monate (01.01.2023 - 01.01.2025) Im Juni 2023 gab es eine einmalige Inflationsausgleichszahlung von 1.240 Euro. Ab Juli 2023 bis Februar 2024 wird eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von 220 Euro gewährt, die steuer- und abgabenfrei ist. Ab März 2024 gibt es einen Sockelbetrag von 200 Euro und zudem wird das Entgelt um 5,5 % erhöht.

Es ist gut, dass es eine Inflationsausgleichszahlung gibt. Dagegen ist die Erhöhung des Entgelts erst ab März 2024 kritisch zu sehen.

Bei zukünftigen Tarifverhandlungen ist es wichtig, dass es nicht erneut zu einem Reallohnverlust kommt.

Tarifverträge und Besoldungsgesetz: Laufzeit Inhalte Bewertung und Ausblick
TV-L 24 Monate (30.09.2021 - 30.09.2023) Es wurde 2021 eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 Euro vereinbart. Dazu kam eine Entgelterhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 %. Die Vereinbarungen 2021 waren sehr maßvoll. Aus Sicht der Beschäftigten sollten daher die anstehenden Tarifverhandlungen zu deutlichen Lohnerhöhungen führen.
Besoldungsgesetz Der Gesetzgeber ist zuständig. Die Thüringer Landtagsabgeordneten beschließen über die Höhe der Beamtenbesoldung. Das letzte Besoldungsgesetz wurde am 02.06.2023 im Landtag beschlossen. Eine Laufzeit wie bei Tarifverträgen gibt es also nicht. Es gilt das jeweilige Besoldungsgesetz. Von Januar 2023 an erhalten die Thüringer Beamt:innen rückwirkend 3,25 % mehr. Ab Januar bis Dezember 2023 gibt es eine monatliche, steuerfreie Sonderzahlung (Inflationsausgleichszahlung) von mindestens 83,33 Euro (unverheiratet, keine Kinder). Dieser Betrag erhöht sich je nach Familiensituation (verheiratet, Zahl der Kinder).

Ab Januar 2024 fällt die Sonderzahlung (Inflationsausgleichs-zahlung) weg, so dass zum 01.01.2024 weitere Besoldungserhöhungen notwendig seien werden.

Die GEW Thüringen vertritt den Grundsatz: Besoldung folgt Tarif. Damit dieser wieder gilt, ist es wichtig, dass der neue TV-L deutliche Lohnerhöhungen (Tabellenentgelte) beinhaltet.

 

Kontakt
Mike Stieber
Lehrer am Staatlichen Berufsschulzentrum "Karl Volkmar Stoy" in Jena