Zum Inhalt springen

Position

TVöD und Beamtenbesoldungsgesetz als Orientierung für den TV-L?

Im Herbst 2023 stehen die Verhandlungen zum TV-L an. In den nächsten Wochen werden die DGB-Gewerkschaften in ihren zuständigen Gremien darüber beraten, welche Forderungen angemessen sind. Neben vielen anderen Kennzahlen werden sicher die Ergebnisse des neuen TVöD eine erste Orientierung geben und auch die Berechnungen des Besoldungsgesetzgebers werden herangezogen, um die Forderungen für die Tarifverhandlungen im Rahmen des TV-L zu formulieren.

Was wurde bei den Verhandlungen zum TVöD erreicht?

„Eine lange Laufzeit und die relativ späte tabellenwirksame Erhöhung sind Schwächen des neuen Tarifvertrags.“

(ver.di, April 2023)

Die DGB-Gewerkschaften hatten im Oktober 2022 ihre Forderung für die Verhandlungen zum TVöD beschlossen: 10,5 Prozent mehr Geld, mindestens aber 500 Euro mehr, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke betonte zu Beginn der Tarifverhandlungen zu Recht, dass die Inflationsausgleichszahlungen keinen nachhaltigen Effekt hätten, da sie nicht tabellenwirksam wären. Vor dem Hintergrund der hohen Inflation im vergangenen Jahr und einer weiterhin überdurchschnittlichen Inflationsentwicklung in diesem Jahr und der letzten zurückliegenden linearen Entgelterhöhung zum 1. April 2022 um 1,8 Prozent (TVöD) wäre die Forderung von 10,5% bei einer Laufzeit von 12 Monaten angemessen und keinesfalls überzogen. Leider konnten diese Forderungen in den Tarifverhandlungen nicht durchgesetzt werden. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrags beträgt 24 Monate, vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 und die Tabellenentgelte werden erst ab dem 1. März 2024 um 200 Euro plus 5,5 Prozent angehoben. Um die „Leermonate“ abzumildern, konnten die Gewerkschaften wenigstens die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie vereinbaren. So gibt es eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro im Monat Juni 2023 und danach monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Dieses Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt:innen übertragen werden.

Was steht im Thüringer Beamtenbesoldungsgesetz?

„Wegen der bestehenden Inflation und der Erhöhung der Regelsätze (Grundsicherung) besteht signifikanter Anpassungsbedarf, um eine amtsangemessene Alimentation zu gewährleisten.“

(Thüringer Finanzministerium, Ende November 2022)

Im Gegensatz zu den Angestellten gibt es bei den Beamtinnen und Beamten keine Tarifverhandlungen. Hier legte der Freistaat Thüringen als einziges Bundesland schon im November 2022 ein Besoldungsgesetz für 2023 vor. Dies sorgte innerhalb des DGB für grundsätzliche Diskussionen, da mit diesem Besoldungsgesetz dem Tarifabschluss vorgegriffen wird. Das bisher bewährte Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ sollte zukünftig wieder gelten. Vor den anstehenden Tarifverhandlungen zum TV-L sollten sich die Tarifvertragsparteien neben dem TVöD auch die Inhalte des - noch nicht durch den Landtag beschlossenen - Thüringer Besoldungsgesetzes genauer ansehen. Es wurde durch das Thüringer Finanzministerium ermittelt, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten zum 01.01.2023 um 3,25 % anzuheben ist und zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 monatliche Sonderzahlungen zu gewähren sind. Diese betragen je nach Familiensituation bis zu 3.000 Euro im Jahr. Im Jahr 2024 fallen diese Sonderzahlungen (Inflationsausgleichzahlungen) weg, so dass zum 01.01.2024 weitere Besoldungserhöhungen notwendig sein werden.

Welche Forderungen für die Tarifverhandlungen zum TV-L sollten aus dem TVöD und dem Besoldungsgesetz übernommen werden?

Es muss bei den anstehenden Tarifverhandlungen zum TV-L die Grundvergütung von allen Beschäftigten dauerhaft deutlich erhöht werden. „Leermonate“ müssen abgelehnt werden. Die Inflationsausgleichsprämie sollte auch an die Tarifbeschäftigten des Freistaats Thüringen ausgezahlt werden und die Laufzeit des neuen Tarifvertrags darf nicht zu lang sein.

Kontakt
Mike Stieber
Schatzmeister
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 0
Auf der Titelseite der tz vom Juni 2023 und hier im Hintergund zu sehen ist der neue Campus der Staatlichen Gemeinschaftsschule Weimar © gernot schulz architektur mit Ponnie Images