Bevor Sie diesen Beitrag weiterlesen, sollten Sie sich diese Frage beantworten:Sind Sie der Auffassung, dass der Staat gewisse Dienstleistungen,wie zum Beispiel Bildung, für seine Bürger*innen vorhalten soll, oder ist dafür jeder Einzelne selbst verantwortlich, insbesondere was die Finanzierung der Ausbildung anbelangt? Falls Sie zu der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung gehören, die sich weiterhin eine soziale Marktwirtschaft mit einer ausgeprägten Daseinsvorsorge wünscht, so sollten Sie die aktuelle Diskussion zu den geplanten Freihandelsabkommen der Europäischen Union mit Kanada (CETA) und mit den USA (TTIP) intensiv verfolgen. Denn diese Abkommen werden den Grundsatz „Markt vor Staat“ für alle Dienstleistungsbereiche weiter vorantreiben.
Mit Auswirkungen auf die Hochschullandschaft in Deutschland ist zu rechnen.
Dies ist keine böswillige Unterstellung, sondern nur die Weiterentwicklung eines Prozesses, der schon vor Jahrzehnten begonnen hat – Stichwort Neoliberalismus –, und der seine völkerrechtliche Verankerung im „Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen“gefunden hat, dem „General Agreement on Trade in Services (GATS)“von 1995. Dort wird nämlich postuliert, dass der Prozess der schrittweisen Liberalisierung durch bilaterale oder multilaterale Verhandlungen immer weiter vorangetrieben werden soll. Schaut man sich dieses Abkommen näher an, sind davon nur die staatlichen Dienstleistungen ausgenommen, die in Ausübung hoheitlicher Gewalt erbracht werden. Dies gilt jedoch nur für die Bereiche, in denen es keine privaten Anbieter gibt und somit trifft die Verpflichtung, den Markt immer weiter zu privatisieren, auch den Bildungsbereich.
Nun wäre es naiv zu glauben, in CETA oder TTIP stünde explizit drin, dass Deutschland zum Beispiel Studiengebühren einführen müsste oder seine Studierendenwohnheime nicht mehr bauen dürfte. Die Systematik der Freihandelsabkommen ist viel subtiler und nicht immer gleich zu durchschauen.Sie folgt jedoch einer Maxime: Sie ist immer rein ökonomisch ausgerichtet; sie behandelt Hochschulen oder Studentenwerke wie Kühlschränke. Wer eine bessere Krankenversorgung will, der muss eben mehr zahlen, und für eine gute Bildung muss man eben mehr Geld aufbringen. Dabei wird aber der wichtigste Aspekt von Dienstleistungen der Daseinsvorsorge unberücksichtigt gelassen: das Solidaritätsprinzip. Bildung gilt bei uns (noch) als Menschenrecht, zu dem jeder, unabhängig seiner Herkunft und seines Vermögens, Zugang haben soll. Bildung in den USA ist dagegen einer der lukrativsten Geschäftsbereiche überhaupt. Nach einer Studie des „US College Board“ haben 40 Millionen Amerikaner*innen rund 1,3 Billionen Dollar an Studienkredite aufgenommen. Dies bedeutet eine Verdoppelung der Darlehen innerhalb der vergangenen zwölf Jahre,und die Studiengebühren stiegen seit 1986 um fast 500 Prozent.
Kann dies auch in Deutschland drohen?
Aber ja. Warum soll der Staat ein teures Bildungswesen aufrechterhalten,wenn es auch private Anbieter dafür gibt? Dies bedeutet doch Arbeitsplätze und Steuereinnahmen! Und Banken können Kredite vergeben,private Caterer die Studierenden versorgen. Dabei gewinnen doch (fast) alle! Die Diskussion über Studiengebühren hat Ingo Kramer,Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände(BDA) im DSW Journal 1/2016 bereits aufgegriffen. Er begründet sein Eintreten für Studiengebühren unter anderem mit einer damit einhergehenden besseren Qualität des Studiums und der bestehenden Unterfinanzierung der deutschen Hochschulen. Es sei auch nicht einzusehen, so Kramer, dass drei Viertel der staatlichen Leistungen im Hochschulbereich Studierenden zugutekommen, unabhängig von ihrer sozialen Lage. Nun, diese Kramer’sche Zielrichtung deckt sich doch hervorragend mit den amerikanischen Forderungen bei TTIP.
Die EU-Kommission hat nämlich, wenn auch nur mündlich, bestätigt,dass die USA ein großes Interesse haben, Erwachsenenbildungsdienstleistungen über den Status Quo von GATS hinaus zu liberalisieren. Dies würde zum Beispiel Manager-Fortbildungskurse, Sprachkurse, Testkurse für die Universitätszulassung betreffen. Auf Grund der Geheimverhandlungen sind weitergehende Forderungen durchaus möglich.
Den Bildungsbereich weiter zu privatisieren, ist Ziel der Europäischen Kommission.
Im Falle ausländischer Konkurrenz müssten deutsche Hochschulen Masterstudiengänge zu den gleichen Konditionen anbieten, wie ihre ausländischen Konkurrenten. Dies würde zwangsläufig auf eine Erhebung von Studiengebühren hinauslaufen, und CETA und TTIP bieten hierfür die rechtlichen Grundlagen, sogar für Klagen im Bereich des Investitionsschutzes. Oder ziehen wir die Parallele zu den Studentenwerken: Aufgrund ihres breiten Leistungsspektrums, von der Verpflegung über das studentische Wohnen bis zur Kinderbetreuung, stehen die Studentenwerke, unabhängig von ihrem staatlichen sozialen Auftrag, in der Logik von CETA und TTIP sozusagen ständig und originär in Konkurrenz zu privaten Anbietern; man denke nur an Caterer.
Wir sollten daher nicht allzu überrascht sein, wenn amerikanische Unternehmen etwa gegen die Subventionierung des studentischen Wohnungsbaus klagen, denn bisher wurde das öffentliche Bildungswesen als Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge weder bei CETA noch bei TTIP verbindlich festgeschrieben. Australien hat dies übrigens bei TPP, der Transpazifischen Partnerschaft mit den USA, durchgesetzt.
Der Beitrag ist zuerst erschienen im „DSW-Journal“ 2/2016 des Deutschen Studentenwerks (DSW), der Abdruck erfolgt mit freundlicher Genehmigung des DSW.