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Zu Veränderungen im Thüringer Personalvertretungsgesetz

ThürPersVG-Novelle (nicht nur) aus Hochschul-Personalräte-Sicht

Glaubt man den Aussagen des Innenausschuss-Vorsitzenden des Thüringer Landtages, Steffen Dittes, in der mündlichen Anhörung am 23.08.2018, ist die grundhafte Erneuerung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes in die Zielgerade eingebogen. Zum 1. Januar 2019 soll es in Kraft treten.

Der Weg dahin war durchaus steinig, machte es doch zu Anfang, obwohl im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün als Vorhaben mit konkreten Änderungszielen benannt, zunächst den Eindruck, als sei das
Innenministerium gar nicht an einer Überarbeitung interessiert. Eine erste Vorlage entstand 2015 aus der Fraktion „DIE LINKE“ heraus. Hierzu gab es zahlreiche Gespräche mit dem DGB und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes – dann trat zumindest äußerlich Ruhe ein. 

  • Mitbestimmung ist nur teilweise möglich

Zu Beginn des vergangenen Jahres legte das Innenministerium einen ersten Referentenentwurf vor, der auch schon ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzte – die antragslose Mitbestimmung. Leider
sahen die Sonderregelungen des § 88 für die Hochschulen die Mitbestimmung in den Personalangelegenheiten der überwiegend aus Drittmitteln beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen weiterhin nur auf Antrag vor. Aus Sicht eines Hochschul-Personalrates ein deutliches Manko. Da trösteten die zahlreichen Detailverbesserungen wie die Ausweitung von Mitbestimmungstatbeständen oder die Verankerung weiterer Stellvertreter nicht wirklich. Zudem enthielt der Entwurf für die Übergangspersonalräte bei Strukturveränderungen deutliche Verschlechterungen. 

Die Details bei der Mitbestimmung hätten zudem auch anders gelöst werden können, auf moderne Art. Immerhin hat das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holsteins mit der Zuständigkeit des Personalrates
in allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen den detaillierten Mitbestimmungskatalog herkömmlicher Personalvertretungsgesetze auf eine umfassende Weise abgelöst, die dennoch der strengen Prüfung durch ein Verfassungsgericht standgehalten hat. Diesen Mut hätte ich mir auch für Thüringen gewünscht. Durchaus positiv habe ich die Vorschläge zur Änderung des Status der wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräfte empfunden, wenngleich sie nur ein erster Schritt sein können. Immerhin sollen sie künftig als Beschäftigte anerkannt werden und der Personalrat kann sich damit auch für ihre Arbeitsbedingungen einsetzen und ihre Interessen vertreten. Eingeschränkt wird die Mitbestimmung jedoch durch zwei wesentliche Ausnahmen – es soll weder ein Wahlrecht für Hilfskräfte geben noch eine Mitbestimmung in ihren Personalangelegenheiten. Damit werden aber auch die Hilfskräfte mit Hochschulabschluss, die nicht an der Hochschule immatrikulierten
sind, der Mitbestimmung entzogen.

  • Dringlichkeit ist von vielen Seiten bekundet

Während die Verschlechterung bei den Übergangspersonalräten wieder zurückgenommen wurde, hat sich an den anderen zuvor benannten Mängeln auch im zweiten Referentenentwurf bis zur  Regierungsvorlage an den Landtag nichts geändert. Erfreulich daher, dass diese Punkte in der mündlichen Anhörung von mehreren Vortragenden in den Mittelpunkt gerückt wurden und so stärker in den Fokus des Innenausschusses gerieten. Zu hoffen bleibt, dass dadurch Abgeordnete oder Fraktionen angeregt wurden, Änderungsanträge zur Beschlussfassung einzureichen, die diese offenen Probleme beseitigen.

Beispielhaft war diesmal die Einbeziehung der Gewerkschaften und der Hauptpersonalräte, die zu beiden Referentenentwürfen und nun auch zum Gesetzentwurf im Landtag Stellung nehmen konnten und ihre Vorstellungen und Bedenken in mehreren Gesprächen mit Vertreter*innen des Innenministeriums und vor dem Landtagsausschuss vortragen konnten. Ungewöhnlich lang und deshalb besonders lobenswert war die Zeit, die uns für eine Stellungnahme eingeräumt wurde. Dies ermöglichte es, eine sehr fundierte Stellungnahme abzugeben. Das wünsche ich mir zukünftig bei allen Gesetzentwürfen.