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Tariflohn für Alle!

Warum verdient eine Erzieherin an einer Kita eines freien Trägers wesentlich weniger Geld als ihre Kollegin, die an einer Kita eines öffentlichen Trägers arbeitet? Diese unfaire Bezahlung ist nicht länger hinnehmbar: Tariflohn für alle!

1. Finanzierung

  • Die Landesmittel werden pauschalisiert an die Wohnsitzgemeinden gezahlt und sind zum Teil nicht zweckgebunden.
  • Die Bereitstellung von Angeboten der Kindertagesbetreuung ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
  • In der Finanzierung übernehmen die Kommunen die nach Abzug der Landesmittel und Elternbeiträge verbleibenden Kosten.

2. Entwicklung (1998-2016)

  • Seit den 90er Jahren gibt es eine zunehmende Tendenz zur Privatisierung öffentlicher Aufgaben, auch im sozialen Bereich.
  • Bei freien Trägern gibt es – anders als im öffentlichen Dienst – pauschal keine Tarifbindung.
  • Zudem ist bei freien Trägern eine Tendenz zur Tarifflucht zu erkennen (Ausstieg aus Tarif-Anbindungen).
  • Die Anzahl der Beschäftigten, auf die keine tarifvertraglichen Regelungen angewendet werden, nimmt somit kontinuierlich zu.

3. Aktuelle Situation

  • 1/3 aller Einrichtungen der Kindertagesbetreuung befinden sich in öffentlicher Trägerschaft.
  • 2/3 aller Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind in freier Trägerschaft mit sehr unterschiedlichen tariflichen Bedingungen:
  • Mitglieder unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbands: Die Mitglieder können den Tarifvertrag PATT – vollumfänglich oder in Teilen – zur Anwendung bringen.
  • Volkssolidarität: In Thüringen finden Rahmenvertragsrichtlinien Anwendung.
  • Förderkreis Jul gGmbH: Dieser Träger wendet freiwillig und vollümfänglich den TVöD an.

4. Auswirkungen der unterschiedlichen tariflichen Bedingungen

  • Bei den Einstiegsgehältern einer Erzieher*in ist eine monatliche Differenz von bis zu 500,-€ (Brutto, Vollzeit) zu verzeichnen.
  • Mit zunehmender Betriebszugehörigkeit kann die monatliche Differenz auf bis zu 600,-€ ansteigen.
  • Auch im Bereich der Leitungstätigkeit kommt es zu monatlichen Differenzen von bis zu 500,-€.
  • Das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen wird bei gleicher Arbeit sehr unterschiedlich bezahlt.

6. Forderung und Ansatzpunkte

Die GEW Thüringen fordert „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Das bedeutet für den Bereich der Kindertagesbetreuung „Tariflohn für Alle!“.

Die GEW Thüringen nimmt die rot-rot-grüne Koalition beim Wort: „Wir werden mit den Sozialpartnern Wege beraten und unterstützen, welche guten und tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen (Grundlage ist der TVöD) flächendeckend zur Geltung verhelfen.“ (Koalitionsvertrag, S. 45)

Zurzeit wird Thüringer Gesetz über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege (Kita-Gesetz) novelliert. Im Zuge dieser Kita-Gesetz-Novellierung fordert die GEW Thüringen den Landesgesetzgeber auf, das Gesetz um eine Tariftreueklausel zu erweitern und finanziell zu untersetzen:

  • § 18 Abs. 2 (Finanzierung): „Voraussetzung für die Finanzierung nach diesem Gesetz ist die Aufnahme der Kindertageseinrichtung und des Angebots der Kindertagespflege in den Bedarfsplan sowie der Nachweis der Anwendung eines einschlägigen Tarifvertrages. Erst eine transparente, nachvollziehbare und durch Nachweis belegte Verwendung der öffentlichen Finanzierung insbesondere in Bezug auf die Personalkosten stellt eine Kostenerstattung durch das Land Thüringen sicher“.
  • § 18 Abs. 8 (Betriebskosten): „Betriebskosten im Sinne dieses Gesetzes sind die angemessenen Personal- und Sachkosten, die für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung erforderlich sind. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gilt dabei als wirtschaftlich und auskömmlich und ist als Maßstab heranzuziehen.“
Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98