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Tarifliche Bedingungen in den Grundschulhorten

Die vormals in den Kommunen beschäftigten Horterzieher*innen, für die der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst galt, sind durch die Rückführung der Horte in den Landesdienst nun Beschäftigte im Geltungsbereich des TV-L. Die Eingruppierungsregelungen und Entgelttabellen dieser beiden Tarifverträge sind nicht gleich. Dieser Umstand führt dazu, dass eine vormals kommunal beschäftigte Horterzieher*in nun als Landesbeschäftigte – bei gleicher Arbeit – weniger verdient.

Warum ist das so?

Mit der Aufspaltung des Bundesangestelltentarifvertrags (BAT) in die beiden Tarifverträge TVöD und TV-L gingen unterschiedliche Entwicklungeneinher. Dies ist zum einen auf verschiedene Bedürfnisse aber auch Zugeständnisse der Arbeitgeberverbände zurückzuführen. Zum anderen haben die Tarifrunden im Jahr 2015 (Aufwertungskampagne im Sozial- und Erziehungsdienst) und im Jahr 2016 („normale“ Entgeltrunde im TVöD) dazu geführt, dass sich die tariflichen Bedingungen im TVöD spürbar verbessert haben und nun eine deutliche Lücke zum TV-L aufweisen.

Diese Lücke wollen und werden die GEWerkschaften in der Tarifrunde 2017 zu schließen versuchen. Ein Ansatzpunkt diesbezüglich ist die gewerkschaftliche Forderung nach einer eigenen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst – analog zur der des TVöD; ein weiterer ist eine erhebliche Erhöhung der Tabellenentgelte.

Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes müssen bei gleicher Arbeitund gleicher Qualifikation auch gleich bezahlt werden! Dafür gilt es, sich in der anstehende Tarifrunde stark zu machen. 

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
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Nadine Hübener