Die Beschäftigten sollen wie folgt verfahren:
- Es ist ein Dienstreiseantrag beim zuständigen Schulamt zu stellen.
- Bei einem bewilligtem Dienstreiseantrag werden im Anschluss an die Aktivität die entstandenen Unkosten über den Reisekostenantrag beim zuständigen Schulamt abgerechnet.
Die jeweiligen Formulare gibt es auf den Internetseiten der einzelnen Schulämter.
Bei Unklarheiten oder Problemen bei der Abrechnung wenden sich GEW-Mitglieder bitte an ihren Kreisverband oder die Landesgeschäftsstelle der GEW Thüringen.
Die GEW Thüringen wünscht allen Beschäftigten eine aktivitätenreiche und somit abwechslungsreiche Ferienspiel-Zeit!