Weitere Fragen lauteten:
- Unter welchen Umständen müssen Schulleitungen in Gesprächen oder Konfliktsituationen mit Anwälten von Eltern kommunizieren?
- Welche Rechte haben Schulleitungen in solchen Situationen? (Hausrecht?)
- Müssen Schulleitungen in solchen Situationen mit eigenem Rechtsbeistand auftreten?
- Unter welchen Umständen können Eltern Schulleitungen verklagen? Welche Rechte/Pflichten hat ein Schulleiter in solchen Fällen?
- Welche Unterstützung haben Schulleitungen von den Schulämtern in solchen Situationen zu erwarten?
Diese Fragen treiben zurzeit sehr viele Schulleitungen um, da in den letzten Jahren die Zahl der Eltern, die bei Auseinandersetzungen mit den Schulen vermehrt Anwälte einschalten bzw. Klagen gegen Schulen oder Schulleitungen einreichten, ständig steigt. Hinzu kommt, dass für die Masse der Schulleiterinnen und Schulleiter diese Art juristischer Sachfragen Neuland ist, weil diese Themen in der Vergangenheit (und wohl auch in der Gegenwart) nur selten oder gar nicht zu den Ausbildungsthemen von Schulleitungen gehörten. Oft bleiben Schulleitungen in solchen Situationen auf sich allein gestellt.
Als Referent und Kenner der juristischen Szene an Schulen konnte Martin Seelig, stellv. Direktor des ThILLM, gewonnen werden, der ausgehend von den Hauptfragen auch zahlreiche anderen juristischen Fragen des Schulalltags umfassend beantworten konnte.
Die große Zahl von Teilnehmer*innen und das starke Interesse an diesem Thema verdeutlicht, dass komplizierte Rechtsfragen sehr viele Schulleiter*innen bewegt und interessiert. So hat die Arbeitsgruppe Schulleiter*innen der GEW Thüringen für das Frühjahr weitere Veranstaltungen dieser Art geplant, in denen ähnliche aktuelle juristische Fragen und z.B. auch Themen wie Cybermobbing an Schulen thematisiert werden. Die AG wird in regelmäßigen Abständen solche Veranstaltungen organisieren und bittet darum, weitere brisante Themen und Fragen für Weiterbildungen von Schulleitungen an die GEW Thüringen zu übermitteln.
Kontakt zur Arbeitsgruppe:
- per E-Mail: marlis.bremisch(at)gew-thueringen(dot)de
- per Telefon: 0361 · 590 95 21