Es gibt zwar verschiedene kurzfristig aufgelegte Bundesprogramme wie z.B. INTEGRA oder WELCOME, die die Hochschulen bei ihren Aktivitäten zur Studienvorbereitung und -begleitung geflüchteter Menschen unterstützen. Diese werden allerdings meist nur jährlich bewilligt, so dass die Hochschulen keine Planungssicherheit zur Verstetigung ihrer Aktivitäten auf diesem Gebiet haben.
Diese ist aber notwendig, weil zu erwarten ist, dass mittelfristig weitere studierfähige und –willige Menschen aus ihren Heimatländern flüchten müssen und bei uns Aufnahme finden werden. Weiterhin ist es sinnvoll, dass einmal aufgebaute Fachkompetenz auf diesem Gebiet den Hochschulen erhalten bleibt, indem den in diesem Bereich Beschäftigten dauerhafte Arbeitsverträge angeboten werden.
Insbesondere im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ ist es schwierig, qualifiziertes Personal zu bekommen, so dass die Hochschulen die Möglichkeit haben müssen, Fachlehrkräfte unbefristet einzustellen. Das funktioniert aber nur, wenn Finanzierungssicherheit gegeben ist.
Da die meisten Programme bislang nur Studieninteressierte und Studierende im Blick haben, fordert die GEW eine Ausweitung der Programme auf geflüchtete Graduierte, die vor ihrer Flucht in Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen tätig waren. Diese müssen durch spezifische fachsprachliche Angebote, Praktikumsangebote und Mentor*innen an eine wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland herangeführt werden. Außerdem wird im Beschluss eine gezielte Ansprache von Frauen durch geschulte Ansprechpartnerinnen und frauenspezifische Formate gefordert.
Auf diesen Beschluss aufbauend wird die GEW einen Forderungskatalog zu Maßnahmen entwickeln, die die Integration geflüchteter Menschen in das Hochschul- und Wissenschaftssystem zum Ziel haben. Auch die 9. Landesvertreterversammlung der GEW Thüringen im September 2018 sollte sich mit diesem Thema befassen.