Zum Inhalt springen

Vom behindert sein und behindert werden

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Diese Übereinkunft der UN-Mitgliedstaaten im Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention (BRK) gewährleistet ein inklusives Bildungssystem. Diesem kommt die Aufgabe zu, die nötigen Vorkehrungen zu treffen und unterstützende Maßnahmen anzubieten, um eine erfolgreiche Bildung zu erleichtern – das betrifft Lernende mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf.

Quelle: RABE KARIKATUR

Die Vorstellung, was behinderte Menschen können und wie mit ihnen umgegangen werden soll, unterliegt einem ständigen Wandel. Bereits der Begriff „Behinderung“ benennt nicht einfach eine Gegebenheit, sondern ist Resultat sozialer Zuschreibung. „Behinderung ist ein Wertbegriff, der sich an dem misst, was als ‚normal‘ wahrgenommen und beschrieben wird“, so Rehabilitationspädagoge Georg Theunissen. „Ob ein Mensch als behindert etikettiert wird, hängt nicht nur von Normvorstellungen ab, sondern ebenso von gesellschaftlichen Interessen, was hierzulande vor allem an der Schul- oder Bildungspolitik sichtbar wird.“ So werden als behindert ausgemachte Schüler*innen noch immer zu oft in Sonderschulen separiert, Kinder und Jugendliche mit schlechten Noten oder Verhaltensauffälligkeiten zu Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf gemacht und behinderte Lehrer*innen als Mehrbelastung gesehen. Oft werden erst zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt, wenn Schüler*innen der Stempel „behindert“ aufgedrückt wird. Hinzu kommt, dass die Chancen auf Teilhabe an inklusiver Bildung mit jedem Schulübertritt sinken.

Acht Jahre nach Inkrafttreten der BRK gibt es noch immer viele Baustellen und Widerstände. Dies mag mit personellen und finanziellen Ressourcen, der Ausstattung und Architektur von Schulgebäuden, der empfundenen Mehrbelastung und mangelnden Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zusammenhängen - aber eben auch mit Sehgewohnheiten und Haltungsfragen. Der rechtliche Rahmen ist eine ebenso wichtige Gelingensbedingung. Thüringen, das letzte Bundesland mit einem separaten Förderschulgesetz, kann sich nicht rühmen, das Recht auf inklusive Bildung progressiv umzusetzen. Die Landesregierung will das ändern: Sie bereitet derzeit ein inklusives Schulgesetz vor (siehe tz vom Mai 2016). Zudem bedarf es, um allen Benachteiligten gerecht zu werden, eines erweiterten Inklusionsverständnisses.

Welchen Mehrwert dies hat, kann am umstrittenen Terminus „Lernbehinderung“ verdeutlicht werden: Einige Pädagog*innen lehnen diesen mittlerweile ab – wohlweislich, dass es die Kategorie letztlich nur im deutschsprachigen Raum gibt und nicht zuletzt infrastrukturellen Bedingungen geschuldet ist. Zwar hält sich hartnäckig die Vorstellung, Lernbehinderung sei ein statisches Persönlichkeitsmerkmal, eine Form der Nicht-Begabung, doch besteht unter Expert*innen weitgehend Konsens darüber, dass es sich um ein Schulversagen handelt. Ein Versagen des Kindes in der allgemeinen Schule einerseits und das Versagen der Schule am Kind andererseits.

Das Etikett „Lernbehinderung“ ist das Ergebnis von Erwartungshaltungen (die je nach Schule und Lehrkraft unterschiedlich sein können), Persönlichkeitsstrukturen und Sozialisationsbedingungen (Armut, Wohnverhältnisse, niedrige Bildungsabschlüsse der Eltern, komplizierte Familienverhältnisse u. a.). Nicht grundlos konnte seit Ende der 1960er Jahre ausgemacht werden, dass „90 % aller lernbehinderten Kinder und Jugendlichen aus einem sozial benachteiligten Milieu, aus den unteren bzw. untersten Schichten
entstammten.“

Besonders auffällig in den neuen Bundesländern ist der hohe Anteil an Kindern und Jugendlichen mit Migrationsgeschichte in Förderschulen. Die Gründe dafür sind vielschichtig. Die Heilpädagogin Gabriele Klein sieht „vor allem die gegenwärtigen Erwerbsverhältnisse ihrer Eltern und die deutlich ungünstigeren Wohnverhältnisse“ als Indikatoren und weniger die häufig postulierten Sprachschwierigkeiten.

Die Wahrnehmung von „Behinderung“ ist nicht frei von Voreingenommenheiten, Erwartungshaltungen oder auch von politischen und institutionellen Partikularinteressen: Wer das Sonderschulsystem erhalten will, versucht es auch zu „füttern“. Wer das Gymnasium als Eliteschmiede ansieht, zieht die institutionenbezogene Sichtweise der personenbezogenen vor.

Für eine inklusive Bildung sind aber neben den äußeren Rahmenbedingungen (Finanzen, Personal, Ausstattung, Gesetzgebung) sonderpädagogisch qualifizierte Lehrkräfte, individualisierende Unterrichtsformen und eine Zusammenarbeit der pädagogischen Fachkräfte aller Schulformen unverzichtbar. Eine Schule für alle gelingt nur, wenn alle anpacken – und anpacken wollen.

Kontakt
Marcus Heyn
Vertreter des Landesausschusses Diversity
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 21
Marcus Felix