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Kitagesetz: Erste Verbesserungen - Doch viele Erzieher*innen haben mehr erwartet

Die GEW Thüringen begrüßt grundsätzlich die ersten Verbesserungen durch das heute verabschiedete Thüringer Gesetz über die Neuregelung der Kindertagesbetreuung.

Neben dem beitragsfreien letzten Kitajahr sieht das neue Gesetz eine schrittweise Verbesserung des Personalschlüssels für die Drei- bis Vierjährigen auf dann 1:12 vor. Wir begrüßen, dass die Landesregierung mit dieser ersten Anpassung des Personalschlüssels ihrer Verantwortung für die Bildungsqualität der Kindertageseinrichtungen nun nachkommt.

Dennoch kommen wir nicht umhin zu betonen, dass sowohl der Personal- als auch der Betreuungsschlüssel, auch mit den geplanten Verbesserungen, noch nicht wissenschaftlichen Standards für die Betreuungs- und Bildungsqualität entsprechen. Zudem ist der Bandbreite des Alters der Kinder in Kindertageseinrichtungen damit nicht entsprochen. Sowohl die Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen als auch die der ab 4-Jährigen profitiert davon überhaupt nicht. Auch für diese Altersgruppen gilt es aber die Personal- und Betreuungsschlüssel schrittweise zu verbessern.

Eine weitere Anpassung wurde für die Bemessung der Leitungstätigkeit vorgenommen. Einrichtungen mit mehr als 100 Kindern erhalten nun weitere Stellenanteile für die Leitungstätigkeit, maximal jedoch eine weitere halbe Stelle. Berücksichtigt man allerdings das Profil der Leitung und fokussiert somit die pädagogische Qualität, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die Leitung erst ab einer Kinderzahl von 100 gruppenfrei gestellt werden und es weiterhin eine Kappungsgrenze geben soll. Jedes Kind einer Kindertageseinrichtung – egal ob es sich um eine kleine oder sehr große Einrichtung handelt – hat Anspruch auf eine qualitative Leitung.

Des Weiteren hat sich die GEW Thüringen von diesem Gesetzesentwurf mehr Weitsicht versprochen. Gerade im Zusammenhang mit dem drohenden Fachkräftemangel sind gute Arbeitsbedingungen, zu denen neben einem pädagogisch begründeten Personal- und Betreuungsschlüssel auch eine tarifvertragliche Entlohnung der Beschäftigten zählt, entscheidend. Zwar wurde in der heutigen Landtagsdiskussion auf die Notwendigkeit hingewiesen, die tarifliche Situation der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen zum Beispiel durch eine von der GEW favorisierte Tariftreueklausel zu verbessern. Nur verpasst es die Landesregierung zum Bedauern vieler Beschäftigter, die nicht im öffentlichen Dienst tätig sind, diesen Schritt mit der aktuellen Novelle des Kita-Gesetzes praktisch umzusetzen. Das Land Thüringen könnte seine Zuschüsse auch in der Kitafinanzierung an Mindestbedingungen knüpfen. Es ist der GEW Thüringen unverständlich, wie das Land Thüringen einerseits nicht unerhebliche Mittel für die übertragene Aufgabe den Kommunen zuweist, andererseits aber wenig Interesse zeigt, die Verwendung der Mittel an besondere Bedingungen zu knüpfen.

Kontakt
Nadine Hübener
Referentin für Bildung
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 54
Mobil:  01573 336 02 98