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Infoblatt Nr. 3/2016 der Landesrechtsstelle nun online verfügbar

Antragslose Überleitung/Höhergruppierung in die seit 01.07.2015 gültige Entgeltordnung für den kommunalen Sozial-und Erziehungsdienst

Die rückwirkende Höhergruppierung nach der Entgeltordnung für den kommunalen Erziehungsdienst in der Fassung vom 30.09.2015 erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag mit folgenden Ausnahmen:

 

TätigkeitBisherige EntgeltgruppeNeue Entgeltgruppe seit 1.7.2015
Erzieher*innen in NormaltätigkeitS 6...
Erzieher*innen mit besonders schwierigen fachlichen TätigkeitenS8 Fallgruppe 1...
Beschäftigte in der Tätigkeit von Sozialarbeiter*innen bzw. Sozialarbeiter*innen......
Heilpädagog*innen......
Leiter*innen von Kindertagesstätten mit Durchschnittsbelegung unter 40 Plätzen......
Ständige Vertreter*innen von Leiter*innen von Kindertagesstätten mit Durchschnittsbelegung unter 40 Plätzen......
Sozialarbeiter*innen in "Normaltätigkeit"......

Für diese Beschäftigten erfolgt eine stufengleiche Überleitung unter Beibehaltung der in ihrer Stufe zurückgelegten ...

 

Das gesamte Informationsblatt der Rechtsstelle können Mitglieder der GEW Thüringen (nach Anmeldung an der Website über den Menü-Eintrag "Meine GEW") als pdf-Datei anschauen und herunterladen. Sie finden das Dokument in der rechten Spalte.