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Aktuelle Rechtssprechung

Nachweispflicht bei Überstunden

Das BAG hat aktuell entschieden: Der Arbeitnehmer trägt zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden die Darlegungs-und Beweispflicht. Das BAG stellt hierzu folgende Grundsätze auf.

Foto: Ralf Roletschek

Der Arbeitnehmer hat:

  1. darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang geleistet oder sich auf Weisung des Arbeitgebers hierzu bereitgehalten hat.
  2. vorzutragen, dass der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden ausdrücklich oder konkludent angeordnet, geduldet oder nachträglich gebilligt hat.

Hierbei handelt es sich um eine klare Verteilung der Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aus der Leistung von Überstunden durch den Arbeitnehmer und deren Veranlassung durch den Arbeitgeber.

Der Kläger (hier Einzelhandelszustellung) hatte vor dem Fünften Senat des BAG keinen Erfolg. Auch ein Verweis auf Entscheidung des EuGH vom 14. Mai 2019 – C-55/18 – [CCOO], zur Erfassung der Arbeitszeit zur Auslegung und Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG und von Art. 31 der Charta der Grundrechte der EU nicht. Der EuGH beschränkt sich mit den Bestimmungen darauf, Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu regeln, um den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, nicht jedoch die Vergütung der Arbeitnehmer. Die unionsrechtlich begründete Pflicht zur Messung der täglichen Arbeitszeit
hat somit keine Auswirkung auf die entwickelten Grundsätze über die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenvergütungsprozess. Hiervon ausgehend hat das Gericht zutreffend angenommen, der Kläger habe nicht hinreichend konkret dargelegt hat.

Die bloße pauschale Behauptung ohne nähere Beschreibung des Umfangs der Arbeiten genügt hierfür nicht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. Mai 2022 – 5 AZR 359/21 – Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 6. Mai 2021 – 5 Sa 1292/20 – und Arbeitsgericht Emden, Teilurteil vom 9. November 2020 – 2 Ca 399/18

Link zur PM 16/22 BAG: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/darlegungs-und-beweislast-im-ueberstundenverguetungsprozess/

Abkürzungen:

BAG Bundesarbeitsgericht
EU Europäische Union
EuGH Gerichtshofs der Europäischen Union
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