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Mitbestimmung in den Bildungseinrichtungen im öffentlichen Dienst Thüringens

Im Freistaat Thüringen gibt es Bildungseinrichtungen in Landesträgerschaft, kommunaler Trägerschaft und in Trägerschaft von privaten Trägern. Für die Bildungseinrichtungen des Landes und der Kommunen gilt das Thüringer Personalvertretungsgesetz. Durch das Thüringer Personalvertretungsgesetz wird die Mitbestimmung der Personalräte als Interessenvertretung der Beschäftigten geregelt.

Mitbestimmung ist nicht gleich Mitbestimmung 

Seit 1991 hat das Thüringer Personalvertretungsgesetz eine Reihe von Novellierungen erfahren. Im Laufe der Zeit wurde die gesetzlich geregelte Mitbestimmung der Personalräte immer mehr aufgeweicht, bis 2004 Mitbestimmungstatbestände nur noch einer Mitwirkung zugeordnet wurden. Diese Mitwirkung hat die Dienststellenleitung in keiner Weise mehr an die Entscheidungen der Personalvertretung gebunden. 

Mit der Neufassung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes im Januar 2012 wurde dieses rückgängig gemacht und gestrichen. Aber nach wie vor sieht die jetzige Fassung noch die eingeschränkte Mitbestimmung vor. Das bedeutet, dass der Personalrat die Interessenvertretung von Beschäftigten nicht voll wahrnehmen kann, da in vielen Fällen der Dienststellenleitung das Letztentscheidungsrecht obliegt (vgl. Übersicht).

Beteiligungsrechte

Handlungsmuster

Zum Beispiel

Information/Unterrichtung

Rechtzeitig und umfassend über alle Angelegenheiten in der Dienststelle; Vorlage notwendiger Unterlagen

Gestaltung des Dienstbetriebes; alle Vorgänge, die Beschäftigte wesentlich berühren

Anhörung

Vorlage einer Maßnahme; der Personalrat kann eine Stellungnahme abgeben bzw. sich „äußern“.

Personalplanung; Umbauarbeiten; Außerordentliche Kündigung

Kontroll- und Überwachungsrecht

Aufgabenbezogene Kontrolle; Behandlung der Beschäftigten nach Recht und Billigkeit; Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, …

Pausen; Konfliktbewältigung/Mobbing; Mehrarbeitsregelungen

Eingeschränkte Mitbestimmung

Maßnahmen können ohne Beteiligung des Personalrates nicht umgesetzt werden. In einigen Fällen entscheidet die Dienststelle bei Nichteinigung letztendlich, in vielen Fällen wird es der Einigungsstelle zu einer Empfehlung vorgelegt.

Einstellung; Entlassung; Versetzung und Abordnung über 6 Monate; außerordentliche Kündigung

Volle Mitbestimmung

Maßnahmen können nur mit Zustimmung des Personalrates umgesetzt werden.

Absehen von Ausschreibungen; Urlaubsplanung; Arbeitszeit; Dienstpläne, Maßnahmen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Durch die Thüringer Landesregierung wird eine erneute Novellierung des Personalvertretungsgesetzes vorbereitet. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB Thüringen fordern wiederholt die volle Mitbestimmung ein und verweisen hier auch auf positive Beispiele in anderen Bundesländern. Leider werden nun die gleichen Gegenargumente von Seiten des Innenministeriums vorgetragen, wie die letzten 20 Jahre auch.

Personalräte im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)

Durch die Dreistufigkeit der Schulaufsicht in Thüringen ergibt sich auch eine Dreistufigkeit für die Personalvertretungen. Die Notwendigkeit ergibt sich schon aus der großen Anzahl der Dienststellen (Schulen, Schulämter, nachgeordnete Einrichtungen und Ministerium) und der in einer Verordnung festgelegten jeweiligen Zuständigkeiten der verschiedenen Ebenen der Schulaufsicht. 

So sind die Staatlichen Schulämter die personalführende Dienststelle aller Lehrkräfte und Erzieher*innen in den Schulen und durch die Staatlichen Schulämter werden auch die größte Zahl von Personalmaßnahmen für diese Beschäftigten vorbereitet und umgesetzt – das aber erst nach der ordnungsgemäßen Beteiligung des Bezirkspersonalrates.

Wie, wann, welcher Personalrat zu beteiligen ist, Antworten auf Fragen von Beschäftigten, Personalräten Schulleitungen, Hinweise zu Regelungen von Arbeitszeit, Mehrarbeit und anderen Themen - das alles ist hier zu finden.

Der Hauptpersonalrat (HPR)

Die große Anzahl von Personalmaßnahmen haben die Bezirkspersonalräte an den Schulämtern zu bearbeiten, u. a. Einstellungen, Abordnungen, Versetzungen, öhergruppierungen und Beförderungen, Anträge auf Teilzeit u. v. m.

Der Hauptpersonalrat ist dagegen zu beteiligen in personellen Angelegenheiten der Beschäftigten der nachgeordneten Einrichtungen. Gemäß der Zuständigkeit des Ministeriums gehören neben den allgemeinen Aufgaben eines Personalrates die Beteiligung an der Vorbereitung von Verfahren, wie Einstellungen, Höhergruppierungen und Beförderungen, an der Vorbereitung des Schuljahres, an der Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Maßnahmen der Pädagog*innenbildung, zu den Aufgaben des Hauptpersonalrates.

Werden durch das Ministerium Richtlinien zu den genannten Themen erlassen, hat der Hauptpersonalrat mitzubestimmen, aber Mitbestimmung ist nicht gleich Mitbestimmung, wie bereits erklärt. Der Hauptpersonalrat führt auf der Grundlage des § 66 Thüringer Personalvertretungsgesetz sogenannte Monatsgespräche, also regelmäßige gemeinsame Sitzungen mit der Leitung des Ministeriums durch. Durch den Hauptpersonalrat werden hier Schwerpunkte inhaltlicher Art vorgetragen, aber auch wichtige Fragen, die die Interessen der Beschäftigten unmittelbar betreffen, gestellt.

Am 17.09.2016 wurde durch die damalige Ministerin, Frau Dr. Klaubert und der Vorsitzenden des Hauptpersonalrates, Frau Bärbel Brockmann eine Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement unterzeichnet. Der Abschluss von Dienstvereinbarungen ist auch eine Form von Mitbestimmung durch den Personalrat.

Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement (RDV GM)

Mit dieser Rahmendienstvereinbarung werden wichtige Leitlinien, Strukturen und Instrumente zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten im Geschäftsbereich des TMBJS festgelegt. Nicht nur die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, sondern auch Maßnahmen zur Gesundheitserhaltung und Gesundheitsförderung sind mit aufgeführt.

Noch sind die entsprechenden Netzwerkstrukturen vom Ministerium über die Schulämter bis hin in alle Dienststellen hinein nicht funktionstüchtig. Ganz ohne zusätzliche personelle Ressourcen wird es auch nicht gehen. Dennoch sollten sich die Personalräte und alle Beschäftigten in den Dienststellen gemeinsam mit der Dienststellenleitung bereits jetzt mit der Rahmendienstvereinbarung auseinandersetzen. Sie gibt einen Überblick über zurzeit alle bestehenden Instrumente und mögliche Maßnahmen zur Umsetzung bzw. Anwendung
an der Einrichtung. Im Vorteil sind natürlich die Personalvertretungen, deren Vertreter an den GEW-Spezialschulungen für Personalräte zur Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung im Frühjahr 2017 teilgenommen haben.

Im Rahmen der Umsetzung der Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement hat der Hauptpersonalrat dem Ministerium ein umfangreiches Maßnahmenpapier zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und zur Entlastung der Beschäftigten an den Schulen vorgelegt:

  • Maßnahmen im Bereich Personalmanagement
  • Regelungen zur Arbeitszeit
  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands
  • Bereitstellung von Unterstützungssystemen.

Die Rahmendienstvereinbarung Gesundheitsmanagement einschließlich weiterer grundlegenden geltenden Materialien sind auf der Homepage des HPR, u. a. in den HPR-Informationen 02/2017 und 04/2017 eingestellt.

Personalräte in den Kommunen – Städten, Gemeinden und Landkreisen

Ein Personalrat ist Interessenvertreter aller Beschäftigten einer Dienststelle. Mitglieder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Thüringen leisten seit 1991 eine engagierte Arbeit in kommunalen Personalräten. Die GEW Thüringen unterstützt die Tätigkeit ihrer Mitglieder vor Ort in den GEW-Kreisvorständen und zentral durch die Landesgeschäftsstelle. Die Mitglieder in Personalräten brauchen Grundlagenwissen im Arbeitsrecht, im Tarifrecht und im Personalvertretungsrecht. 

Inhalt und Aufgaben der Beschäftigten in Kindertagesstätten, Volkshochschulen, Wohnheimen, Schulen und anderen kommunalen Bildungseinrichtungen bestimmen den Rahmen für Arbeitsbedingungen, der sich in vielen Punkten von denen der Arbeitnehmer und Beamten im Schulbereich unterscheidet. GEW-Mitglieder in den Personalräten setzen sich, und das auf der Grundlage des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, für die Erfüllung des Auftrages von Bildung und Erziehung in ihren Kommunen ein.

Die bevorstehende (angedachte) Funktionalreform und die gegebenenfalls noch anstehende Gebiets- und Verwaltungsreform in Thüringen werden zu Veränderungen in den  Strukturen führen. Hier braucht es starke Personalvertretungen, die diesen Prozess begleiten und die die Interessenvertretung der Beschäftigten, auch in den Bildungseinrichtungen,
gewährleisten. 

Die regulären Personalratswahlen finden im Frühjahr 2018 statt.

Wenn Du dich für die Arbeit im Wahlvorstand oder für die Tätigkeit als Mitglied eines Personalrates auf kommunaler Ebene interessierst, dann melde dich bitte umgehend bei deinem GEW-Kreisvorstand oder direkt an nadine.huebener(at)gew-thueringen(dot)de

Weitere Informationen zum Thema sind hier zu finden. 

 

Bärbel Brockmann