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Der HPR und die Digitalisierung

Mehr Sicherheit und Einheitlichkeit bei den Schuldaten

Auch an den Thüringer Schulen hält die Digitalisierung zunehmend Einzug. Eine dabei teilweise vernachlässigte Thematik ist der auch an den Bildungseinrichtungen zu beachtende Datenschutz. Der Hauptpersonalrat Schule ist auch auf diesem Gebiet für die Beschäftigten aktiv.

Quelle: Canva Pro

Spätestens seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 gewinnen datenschutzrechtliche Fragestellungen an Brisanz. Problematisch sind bisher die nicht allzu konkreten und daher auslegungs- oder ergänzungsbedürftigen Regelungen, die auf europäischer Ebene in puncto Datenschutz getroffen wurden. Auch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz hilft dem Anwender nur bedingt weiter – gerade wenn es um ganz praktische Fallkonstellationen wie den Umgang mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Schulalltag und um diesbezügliche Weiterentwicklungen und Modernisierungen geht.

Gerade weil an Schulen oft die Rechte und der Schutz Minderjähriger so wichtig sind, macht sich für den Freistaat Thüringen ein eigenes Regelwerk zum Datenschutz im Schulbereich erforderlich. Schließlich werden im Schulalltag personenbezogene Daten verarbeitet, die weit über Namen und Adressen hinausgehen. Das können etwa Gesundheitsdaten betreffend Krankheiten oder Allergien sein, die für das pädagogische Fachpersonal im Umgang mit den Schülern besonders relevant sind. Damit auch die praktische Umsetzbarkeit von neuen Regelungen gewährleistet wird, begleitet der beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ansässige Hauptpersonalrat den Entwicklungsprozess der neuen Thüringer Schuldatenschutzverordnung und bringt dabei die an den Schulen wesentlichen Fragestellungen ein.

Neue Datenschutzverordnung ist auf dem Weg

Zwar sind in den bisherigen Regelwerken im Schulbereich, vor allem in der Thüringer Schulordnung für die Grundschule, Regelschule, Gemeinschaftsschule, das Gymnasium die Gesamtschule und die Förderschule sowie in der Thüringer Allgemeinen Schulordnung für die berufsbildenden Schulen, bereits Regelungen den Datenschutz betreffend enthalten. Mit der neuen, sich derzeit noch im Entwurfsstadium befindlichen Datenschutzverordnung für Thüringer Schulen sollen diese Regelungen nun zusammengeführt und konkretisiert werden. Die bisherigen Vorschriften aus den genannten Schulordnungen würden dann entfallen. Die neue Schuldatenschutzverordnung soll sowohl Schüler:innen als auch den Beschäftigten an Thüringer Schulen einen Überblick und vor allem Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten geben. Das Ziel der Verordnung besteht darin, praxisgerechte Vorgehensweisen und Lösungen aufzuzeigen. Damit die Regelungen einheitlich und so einfach wie möglich umgesetzt werden können, bietet die Verordnung eine Vielzahl von Anlagen und Mustern.

Welche Vorteile die neue Verordnung bringt

Der Vorteil der neuen Verordnung soll zunächst vor allem darin bestehen, dass nahezu sämtliche Fragen zum Datenschutz, mit denen sich die Betroffenen in ihrem jeweiligen (Berufs-)Alltag konfrontiert sehen, in einem zentralen Regelwerk normiert sind. Damit könnte für die Zukunft an allen Thüringer Schulen vor allem eine einheitliche Verfahrensweise im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten gewährleistet werden. So kann perspektivisch auch vermieden werden, dass jede Schule oder gar das Personal innerhalb derselben Bildungseinrichtung unterschiedlich mit den zum Teil sehr sensiblen Daten verfährt.

Die neue Schuldatenschutzverordnung soll klar festlegen, welche Daten von wem erhoben werden dürfen, wie im Anschluss an die Erhebung damit umzugehen ist und nicht zuletzt, wer für den Umgang mit welchen Daten verantwortlich ist. Außerdem gibt die Verordnung einen detaillierten Überblick zu den Rechten der betroffenen Personen, deren Daten verarbeitet werden. Das können beispielsweise Auskunftsrechte von Schülern und Informationspflichten der Schule sein.

Der praktische Ansatz der Thüringer Schuldatenschutzverordnung beginnt bereits mit der Schulanmeldung bzw. der Aufnahme in die Schule und setzt sich über vielfältige Situationen im schulischen Alltag fort. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sei exemplarisch etwa der Umgang mit digitalen Klassenbüchern, die Nutzung von Cloud-Diensten oder der Umgang mit mobilen Endgeräten zu schulischen Zwecken genannt. Genauso wird aber auch die interne Datensicherheit an den Schulen durch entsprechende IT-Systeme geregelt.

Schlussendlich wird mit der Verordnung festgelegt, wie lange personenbezogene Daten nach dem Schulaustritt aufbewahrt werden dürfen und wann sie endgültig zu löschen sind. Damit wird der Überblick zum Umgang mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Schulalltag abgerundet.

Kontakt
Marian Diezel
Hortkoordinator an der Staatlichen Grundschule Greiz-Irchwitz