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Wer unterstützt bei... Diskriminierung? Teil 4

Mehr Gestaltungsmacht für die Diversitätsbeauftragten der Thüringer Hochschulen!

Der Landesausschuss Diversity der GEW Thüringen informiert über Projekte, Melde- und Beratungsstellen zu Antidiskriminierung in Thüringen. Ramona Mayer vom Landesausschuss Diversity im Gespräch mit Prof. Dr. Sabrina Schramme, Professorin für Inklusive Pädagogik und Diversitätsbeauftragte der Hochschule Nordhausen.

Quelle: Canva Pro

Als Diversitätsbeauftragte setzt Du dich für Antidiskriminierung an Deiner Hochschule ein und bietest Beratung für Betroffene an. Welche weiteren Aufgaben hast Du?

Ich sitze in verschiedenen Hochschulgremien, wie etwa Berufungskommissionen, berate bei Bedarf bei Forschungsanträgen und tausche mich zur Koordination und Beratung mit dem Netzwerk für Diversität an Thüringer Hochschulen aus. Neben der Betroffenenberatung gilt es, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, etwa durch den Nachteilsausgleich und die Schaffung von Barrierefreiheit. Hierzu sowie zu anderen Themen beantworte ich Anfragen der Ministerien, der Hochschule und verfasse Tätigkeitsberichte. Insbesondere die Planung und Umsetzung von Projekten und Aktionen ist mir wichtig – diese dienen in besonderem Maße der Prävention und Sensibilisierung für Diversität. Außerdem geht es darum, die Arbeit der Diversitätsbeauftragten bekannt zu machen und Kooperationen mit Stadt, Landkreis und der Praxis zu pflegen.

Mit welchen Fragen und Anliegen kommen die Mitglieder der Hochschule Nordhausen momentan häufig zu Dir?

Aktuell geht es viel um Trans*-Identität und Gendersensibilität, unter anderem in der Sprache. In die Beratung kommen Menschen häufig mit Anliegen zum Umgang mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Bei der Schaffung von Barrierefreiheit und Umsetzung des Nachteilsausgleichs arbeite ich mit dem Studierendenservicezentrum zusammen. Es geht noch immer häufig um sexistische Erfahrungen, Rassismus und Antisemitismus. Aus der Beratung zeigt sich, dass die Betroffenen viel damit zu kämpfen haben, als Person nicht ernst genommen zu werden, und die Benachteiligung unsichtbar ist. Das zeigt, dass die Sensibilisierung für Diskriminierung an der Hochschule oft noch fehlt.

Wie kann ich mich an die Diversitätsbeauftragte wenden und wie sieht die Beratung aus?

Am besten bin ich per Mail und Telefon erreichbar. Beim Beratungstermin erörtern wir das Problem und überlegen gemeinsam, welche Maßnahmen wir ergreifen können. Die Beratung richtet sich nach den Wünschen der Betroffenen: Gibt es einen akuten Änderungsbedarf? Sollen weitere Personen, z. B. die Studienberatung, einbezogen werden? Möchte die Person vor allem ins Gespräch kommen? Die Anliegen werden natürlich stets vertraulich behandelt und nur auf Wunsch der betroffenen Person bearbeitet und weitergegeben.

 

Kontakt zur Diversitätsbeauftragten der Hochschule Nordhausen Prof. Dr. Sabrina Schramme

Telefon: 03631 420 565
E-Mail: sabrina.schramme(at)hs-nordhausen(dot)de

 

In manchen kanadischen und US-amerikanischen Universitäten gibt es für alle Beschäftigten und Studierenden jedes Jahr verpflichtende Sensibilisierungskurse. Was hältst Du davon?

An der Hochschule machen wir Sensibilisierungskurse auf freiwilliger Basis für die Tutor:innen der Ersti-Woche. Es ist wichtig, dass sie gut mit den unterschiedlichen Voraussetzungen der Erstis umgehen können und aufmerksam sind, sodass rassistische und sexistische Situationen vermieden werden können. Um Ungleichheit abzubauen, müssen Menschen sich erst einmal bewusst werden, dass es nicht an ihnen selbst liegt, dass sie härter kämpfen müssen als andere, z.B. um das Studium zu schaffen, sondern dass es gesellschaftlich bedingte Ungleichheiten sind. Andererseits muss ich auch meine eigenen Privilegien checken und mir bewusst werden, dass ich möglicherweise die Diskriminierung, von der andere Menschen betroffen sind, nicht sehe. Gesellschaften brauchen dringend diese Formen informeller Bildung – Hochschulen sollten sie als Teil ihres Bildungsauftrags verstehen. Hierbei sind Sensibilisierungskurse wichtig.

Was muss in Thüringen für die Diversitätsbeauftragten besser werden?

Ein Stimmrecht in den Hochschulgremien, wie es etwa die Gleichstellungsbeauftragten haben, würde die Diversitätsbeauftragten mit mehr Gestaltungsmacht ausstatten. Wichtig ist auch die Schaffung von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Deputatserleichterungen. Netzwerke wie das Netzwerk für Diversität an Thüringer Hochschulen müssen gestärkt werden. Es braucht außerdem die Unterstützung der Hochschulleitung, unter anderem, um Widerstände gegen die Diversitätsarbeit innerhalb der Hochschule abzubauen, sodass die Beauftragten ihre Arbeit gut durchführen können.

 

Kontakt zu den Mitgliedern des Netzwerks Diversität an Thüringer Hochschulen

Internetseite: www.diversitaet-in-thueringen.de/netzwerkmitglieder
Kontakt
Prof. Dr. Sabrina Schramme
Diversitätsbeauftragte an der HS Nordhausen
Telefon:  03631 420 565