Coronamaßnahmen
Lobenswerte, aber späte Einsicht und willkürliche Festlegungen wie auf dem Basar
Das Thüringer Bildungsministerium verschärft die Regeln für Kindergärten und Schulen ab 1. Dezember. Hier die Reaktion der GEW Thüringen im Wortlaut.
Kathrin Vitzthum, Landesvorsitzende der GEW Thüringen, dazu, dass alle Schulen und Kindergärten in Thüringen ab dem 1. Dezember 2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Stufe GELB) wechseln:
„Wir begrüßen den Wechsel in Stufe GELB sehr, so wie von der Bildungsgewerkschaft und vielen anderen seit Wochen gefordert. Es ist die hoffentlich nicht zu späte Einsicht in die Notwendigkeit.“
Bei den Punkten 2 und 3 finden wir die Detailregelungen nachvollziehbar, allerdings nicht bei der Festlegung auf einen Inzidenzwert von 200. Dazu noch einmal Kathrin Vitzthum:
„Die Festlegung auf den Wert 200 hat so ein bisschen was von einem Basar, aber nicht von wissenschaftlich begründeter Orientierung. Das RKI empfiehlt die Verschärfung der Maßnahmen bei einem Inzidenzwert von 50 und nicht 200!“
Auf die folgende Information des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 26.11.2020 beziehen sich die oben gemachten Aussagen:
Bildungsministerium verschärft Regeln für Kindergärten und Schulen ab 1. Dezember. Minister Holter unterbreitet Vorschlag für Unterricht rund um die Weihnachtszeit.
Als Reaktion auf die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am 25. November 2020 zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie wird das Thüringer Bildungsministerium ab 1. Dezember 2020 erweiterte Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen und Kindergärten im Freistaat umsetzen:
- Alle Schulen und Kindergärten in Thüringen wechseln ab dem 1. Dezember 2020 in den eingeschränkten Regelbetrieb mit erhöhtem Infektionsschutz (Stufe GELB)
a. an Kindergärten und Schulen gilt damit bis auf Weiteres das Prinzip der festen Gruppe mit festem Betreuungspersonal, um Kontakte weitestgehend zu minimieren. Damit sind Präsenzunterricht und Betreuung in möglicherweise eingeschränktem Umfang weiter möglich.
- Ab dem 1. Dezember 2020 wird für Schulen in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz über 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage wie folgt verfahren:
a. Die Klassenstufen 1 bis 6 verbleiben im Präsenzunterricht bzw. in der Präsenzbetreuung in festen Gruppen, soweit vor Ort nichts anderes festgelegt ist. Damit sind Präsenzunterricht und Betreuung in möglicherweise eingeschränktem Umfang weiter möglich.
b. Für die Klassenstufen 7 und höher wird an den Schulen zusätzlich der Mindestabstand von 1,5 Metern auch im Unterricht angeordnet. Dadurch kommt es in der Regel zum Wechselbetrieb aus Präsenzunterricht und häuslichem Lernen.
- Ab dem 1. Dezember 2020 wird für Schulen in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 200 Infektionsfällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage, die von nachgewiesenen Infektionsfällen betroffen sind, folgendes festgelegt:
a. Die Schulleitung erhält in der Schulorganisation weitgehende Handlungsfreiheit und kann je nach Lage vor Ort Maßnahmen aus dem „Instrumentenkasten“, der nach dem Thüringer Stufenplan für Stufe GELB zur Verfügung steht, ergreifen. Das zuständige Schulamt und das Bildungsministerium unterstützen dabei. Als äußerste Maßnahme ist im Einzelfall auch die Einführung der Maskenpflicht im Unterricht möglich. In diesem Fall sind ausreichende Pausenzeiten von der Maskenpflicht im Tagesablauf vorzusehen.
b. Diese Regelungen gelten auch für Schulen nach Nr. 2, wenn sie von Infektionsfällen direkt betroffen sind und die Schulleitung über die als Mindestschutz angeordneten Maßnahmen hinausgehen möchte.
- Die bereits jetzt geltenden besonderen Schutzmaßnahmen für Personen mit Risikomerkmalen bleiben bestehen. Ebenso finden selbstverständlich die notwendigen Quarantänemaßnahmen und Kontaktnachverfolgung an Schulen und Kindergärten durch die örtlichen Gesundheitsämter bei festgestellten Infektionen weiter statt. Der Thüringer Stufenplan bleibt in Kraft und wird angewandt.
Dazu Bildungsminister Helmut Holter: „Die Botschaft der Länderchefinnen und -chefs ist klar: Auch Schulen und Kindergärten müssen einen stärkeren Beitrag zum Infektionsschutz leisten. Unser Ziel bleibt es, in diesem Rahmen das Recht auf Bildung bestmöglich umzusetzen, ob im Präsenz- oder im Distanzunterricht, und auch ein bestmögliches Maß an Kinderbetreuung zu garantieren. Das sind wir Kindern und Familien schuldig.“
Unterricht rund um die Weihnachtszeit
Bildungsminister Helmut Holter hat dem Kabinett darüber hinaus vorgeschlagen, in den Wochen um Weihnachten und den Jahreswechsel wie folgt zu verfahren: Die Ferien in Thüringen bleiben im geplanten Rahmen. Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 werden im oben beschriebenen Rahmen unterrichtet und betreut. Schülerinnen der Klassenstufen 7 und höher wechseln zwischen dem 21. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 in ganz Thüringen in das häusliche Lernen. Eine letzte Entscheidung zu dem Vorschlag steht noch aus.
Minister Holter: „Wir wollen in Thüringen differenziert vorgehen, um Bildung und Betreuung einerseits und Infektionsschutz rund um die Feiertage andererseits bestmöglich unter einen Hut zu bekommen. Durch diesen Vorschlag können wir das. Wir nehmen also die älteren Klassen aus dem Präsenzunterricht, ohne dass das Lernen für sie aufhört. Es findet zu Hause weiter statt. Würden wir die Ferien verlegen, würden sich erhebliche Folgeprobleme stellen, von landesweit notwendiger Not- und Kinderbetreuung bis zu vielen weiteren Problemen für die Familien.“
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