Zwar formuliert der vorgelegte Gesetzentwurf einige Verbesserungen. Zu nennen wären an dieser Stelle verschiedene Begriffsdefinitionen, die Betonung der umfassenden rechtlichen Verantwortung des Trägers sowie die Regelungen für die Fortbildung des pädagogischen Personals. Wir sehen es als Wertschätzung der Beschäftigten an, dass verschiedene Forderungen der GEW in den zweiten Entwurf Eingang gefunden haben: unter anderem die dreijährige einschlägige Berufserfahrung für die Leitungsebene sowie die Erhöhung der Stellenanteile für die Leitungstätigkeit.
Im Sinne einer Weiterentwicklung der Qualität der Thüringer Kindertagesstätten ist der Gesetzesentwurf jedoch aus unserer Sicht unzureichend.
Jegliche im Vorfeld diskutierten Verbesserungen des Personal- und Betreuungsschlüssels sind im Verlauf des Prozesses unter den Tisch gefallen. Damit werden die avisierten Änderungen zu reinen Schönheitsreparaturen.
Dem Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung muss auch durch eine den Aufgaben angepasste Personalausstattung Rechnung getragen werden. Genau das tut dieser Gesetzesentwurf aber nicht. Aus Sicht der GEW Thüringen wäre es sinnvoll gewesen, den Fokus der Novellierung auf die Verbesserung der Qualität zu legen. Dazu gehört etwa, die im Gesetzesentwurf formulierte Bezugsgröße „Wahrung des Kindeswohls“ auch inhaltlich zur Anwendung zu bringen und Aspekte wie die personelle und räumliche Ausstattung daran anzupassen.
Des Weiteren haben wir uns von diesem Gesetzesentwurf mehr Weitsicht versprochen. Gerade im Zusammenhang mit dem drohenden Fachkräftemangel
sind gute Arbeitsbedingungen, zu denen neben einem pädagogisch begründeten Betreuungsschlüssel auch eine tarifvertragliche Entlohnung der Beschäftigten zählt, entscheidend.
Die GEW Thüringen hat bei ihrer aktuellen Stellungsnahme zum Entwurf erneut die Gelegenheit genutzt, für eine Tariftreueklausel zu werben, die dem Land Thüringen die Möglichkeit gibt, seine Zuschüsse an Mindestbedingungen zu knüpfen wie es im Bereich der Wirtschafts- und Projektförderung bereits jetzt üblich ist. Der TVöD Sozial- und Erziehungsdienst sollte dabei als Leitwährung dienen. Dabei ist es an der Landesregierung und den örtlichen Trägern, die Finanzierung der Kindertagesstätten auf eine solide Basis zu stellen, ohne die Eltern über erhöhte Beiträge zusätzlich zu belasten.
Die detaillierte Stellungnahme der GEW Thüringen zum Kita-Gesetz-Entwurf ist hier zu finden.