Zum Inhalt springen

Unterschreib auch Du!

Lehrkräfte an Schulen müssen entlastet werden

Anrechnungsstunde für Klassenleitung | Entlastung der Schulleitung durch Verwaltungsassistenz | Absenkung der Pflichtstunden | Reduzierung des Förderplanaufwands | Sozialindizierte Personal-und Sachausstattung

Das noch. Das noch! Und das auch noch!

Aber Bildung braucht Zeit. Wie können Lehrkräfte effektiv entlastet werden?

Der Landesvorstand der GEW Thüringen hat genau dazu das folgende Forderungspapier beschlossen, dessen Forderungen Du durch Deine Unterschrift (auf dem Aushang an Deiner Schule oder online) unterstützen kannst:

 

Bildung braucht Zeit

Das Thema Arbeitszeit ist ein Dauerbrenner gewerkschaftlicher Auseinandersetzung. Während sich bei Industriearbeitsplätzen in Flächentarif- und Haustarifverträgen die Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit durchgesetzt hat, hat sich das Lehrerarbeitszeitmodell an Schulen seit der Kaiserzeit kaum verändert. Insgesamt 20 Studien in mehr als 60 Jahren zeigen auf, dass die tariflich verkürzten Arbeitszeiten im Öffentlichen Dienst und insbesondere in den Schulen nur zeitverzögert und vor allem nicht vollständig angekommen sind. Gründe hierfür sind vor allem in der jeweils arbeitsmarktpolitischen und finanziellen Situation zu finden.

Zudem machen die Studien deutlich: die Arbeitszeit von Lehrkräften ist mess- und damit auch eingrenzbar. Laut der Studie „Niedersächsische Arbeitsbelastungsstudie 2016: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen“  ist davon auszugehen, dass sich die Arbeitszeit von Lehrkräften wie folgt aufteilt: 35 % Unterricht (inkl. betreuende Aufsicht), 27 % unterrichtsnahe Lehrarbeit, 7 % Funktionen und 31 % weitere Tätigkeiten. Die sonstigen (außerunterrichtlichen) Verpflichtungen und Tätigkeiten werden als unabdingbar vorausgesetzt und nehmen mittlerweile ein Drittel und mehr der Gesamttätigkeit ein. Die Corona-Pandemie dürfte diesen Effekt noch einmal verstärkt haben.

Für die GEW Thüringen steht die Frage nach der Arbeitszeit und in diesem Zuge auch die Frage nach Entlastungen seit vielen Jahren im Mittelpunkt ihrer Forderungen. Engstirnig denkend und immer nur den Haushalt im Blick, wurde das Thema Entlastungen über viele Jahre im Bildungs- und Finanzministerium negiert. Progredient zum zunehmenden Verwaltungsaufwand und hinzukommenden pädagogischen Aufgaben stieg die Zahl der langzeiterkrankten Kolleg:innen. Das war und ist alarmierend!

Erste Erfolge des Umdenkens gab es in den Verhandlungen zum Personalentwicklungskonzept Schule in den Jahren 2013 und 2018, u. a. mit Auswirkungen auf den Umgang mit Teilzeit und Abordnungen sowie zur Mehrarbeit. Dieses Umdenken war und ist dem ständigen Druck und den immer wieder geführten Diskussionen von Seiten der Gewerkschaften und Verbände, insbesondere der GEW zu verdanken.

Im weiteren Verlauf der Auseinandersetzungen in der Kommission Zukunft Schule und dem daraus entstandenen Dialogprozess Schule 2030 wurde in vielen Detailfragen Übereinstimmung hergestellt. Sowohl im PEK wie auch im Dialog Schule 2030 sind Forderungen formuliert, die von allen daran Beteiligten geteilt werden. Zu diesen Ressourcen zählen neben dem Personal und der sachlichen Ausstattung auch Zeitkontingente, die den unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen gerecht werden. Es ist und bleibt eine politische, vor allem finanzielle Entscheidung, mit welchen Ressourcen Schulen ausgestattet werden. Die GEW Thüringen fordert daher die Landesregierung auf, im Doppelhaushalt 2023/2024 eine Entscheidung für gute Bildung mit gesundem Personal bereitzustellen.

Entlastung der Lehrkräfte

Jede Klasse braucht eine Klassenleitung. Diese Aufgabe erfordert viel Zeit, viele Gespräche, viel Organisation und viel Dokumentation. Hierzu müssen die notwendigen Aufgaben genau definiert und kritisch überprüft werden. Die Lehrerdienstordnung (LDO) ist entsprechend dieser Aufgabenbeschreibung anzupassen. Mindestens eine Anrechnungsstunde für Klassenleitertätigkeit ist außerhalb der Schulpauschale bei Einhaltung der Mindestschülerzahlen zwingend zu vergeben, ab einer Schüler:innenzahl von über 27 ist eine zweite Klassenleiterstunde notwendig.

Dazu muss die Anpassung in der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres vorgenommen, ggf. aber auch die Verordnung über die Lehrerarbeitszeit geändert werden.

Grundsätzlich ist eine klare Abgrenzung von Leitungs- und Verwaltungsaufgaben vorzunehmen. Um eine dauerhafte Überlastung zu vermeiden, sollten nicht-pädagogische Aufgaben an nicht-pädagogisches Personal übertragen werden (IT-Betreuung, ausgewählte Dokumentationspflichten und Verwaltungsaufgaben, …). In Abstimmung mit den Schulträgern sind entsprechende Ressourcen zu schaffen. Schulverwaltungsassistenz muss in einem Modellprojekt schnellstmöglich erprobt und dann flächendeckend ausgebaut werden.

Auszuschließen ist, dass Schulleiter:innen Klassenleitertätigkeit übernehmen.

Mit Blick auf das Berufsfeld Schule müssen gesunde und alternsgerechte Arbeitsbedingungen von Beginn an berücksichtigt werden. Lärm, Hektik, Flexibilität im Umgang mit pädagogischen Situationen, Korrekturaufwand und Prüfungszeiten etc. stellen besonders auch für Berufseinsteiger:innen eine Herausforderung dar. Die Frustrationsgrenze ist hier sehr niederschwellig und andere Vorstellungen vom System Schule lassen Berufseinsteiger:innen schnell kapitulieren.

Um Menschen im System Schule halten zu können, ist die Schaffung eines gesunden und wertschätzenden Arbeitsumfeldes und die Möglichkeit einer ausgewogenen Work-Life-Balance für alle Pädagog:innen, insbesondere für Lehrkräfte, unumgänglich. Ein richtiger Schritt in diese Richtung ist die Absenkung der Pflichtstunden, beginnend im Grundschulbereich. Perspektivisch lassen sich unterschiedliche Pflichtstunden an den einzelnen Schulformen auch nicht mehr begründen, eine Anpassung muss hinsichtlich einer angestrebten Ganztagsschule für alle Schularten erfolgen.

Die Dokumentationsflut muss reduziert werden. Die Verantwortung der Erstellung von Förderplänen muss auf das Gesamtpersonal übertragen werden und darf nicht nur bei den Klassenleitern liegen.

Die Stundenzuweisung für Regelschulen und Thüringer Gemeinschaftsschulen ist gleichzustellen. Dies ist in der Verwaltungsvorschrift zur Organisation der Schuljahre zu verankern. Regelschulen unterliegen in besonderem Maße den bildungspolitischen Herausforderungen und sind mehr als andere Schularten von Lehrermangel, Unterrichtsausfall, Aufnahme von Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder Schüler:innen nichtdeutscher Herkunft belastet.

In einem weiteren Schritt müssen auf Basis klar definierter Indikatoren Schulen mit besonderen pädagogischen Herausforderungen zeitnah gestärkt werden. Dies kann über Anrechnungsstunden, mehr Personal oder kleinerer Klassenmindestgrößen erfolgen, wie es in den Papieren zum Dialog 2030 festgeschrieben wurde.

Die GEW Thüringen fordert das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport und das Thüringer Finanzministerium zur schnellstmöglichen Aufnahme von Verhandlungen über die Entlastung von Lehrkräften unter Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände auf. Spätestens zum Schuljahr 2022/2023 müssen erste Forderungen umgesetzt sein.

 

Unterstützt Du diese Forderungen? Dann mach mit bei unserer Unterschriftensammlung!

Bis zum 31.05.2022 sammeln wir

Die Unterstützer-Unterschriften werden wir dann öffentlichkeitswirksam an das Bildungsministerium übergeben.

Mach auch Du mit!

Kontakt
Kathrin Vitzthum
Landesvorsitzende
Adresse Heinrich-Mann-Str. 22
99096 Erfurt
Telefon:  0361 590 95 12 (Sekretariat)
Links